Neue Bauordnung greift ab Januar: Bestimmte Bauvorhaben genehmigungsfrei
In Nordrhein-Westfalen gilt ab dem 1. Januar 2019 eine neue Bauordnung. Sie bringt nicht nur Änderungen in den Baugenehmigungs- und Freistellungsverfahren, sie stellt auch bestimmte Bauvorhaben genehmigungsfrei.