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Streit um Flasche Wodka eskaliert im Lidl-Markt: Geldstrafe wegen Beleidigung für 32-jährige auf Droge

Wegen Ladendiebstahls und Beleidigung hatte sich die 32 Jahre alte Jennifer N. heute vor dem Amtsgericht in Unna zu verantworten. Zur Tatzeit stand die schwer alkohol- und drogenabhängige Frau allerdings unter Drogen und war deshalb wohl auch nur beschränkt schuld- und einsichtsfähig. Die unter Betreuung stehende Frau sitzt seit Dezember eine siebenmonatige Haftstrafe in der JVA Gelsenkirchen ab und wurde zur heutigen Verhandlung in Handschellen vorgeführt.

Laut Anklage hatte die Angeklagte am 16. Oktober vorigen Jahres gegen 14.50 Uhr versucht, eine Flasche Wodka im Weert von 4,99 Euro in dem Lidl-Markt an der Wilhelmstraße in Holzwickede zu stehlen. Als sie von einem Mitarbeiter mit der Flasche Wodka in ihrer Tasche erwischt wurde, entbrannte ein Streit, in dessen Verlauf sie den Mitarbeiter als „Hurensohn“,  „Missgeburt“ und „Scheiß-Türke“ beschimpfte.

Angeklagte bestreitet Diebstähle

Am 29. Oktober vorigen Jahres gegen 18.15 Uhr soll die Angeklagte dann versucht haben, in einem Rewe-Markt in Dortmund eine Dose Nivea-Creme zu entwenden.

Mit diesen Vorwürfen konfrontiert, bestritt die Angeklagte die beiden Diebstähle, räumte aber die Beleidigungen ein.

Wie die Verteidigerin für ihre sichtlich aufgebrachte Mandantin erläuterte, war die 32-Jährige kurz vor dem Zwischenfall im Lidl-Markt substituiert worden, hatte also eine Ersatzdroge erhalten. Die Flasche Wodka aus dem Lidl, die in ihrer Tasche gefunden worden sei, will ihre Mandantin gekauft, jedoch den Bon anschließend weggeworfen haben. Aus diesem Sachverhalte heraus habe sich die Auseinandersetzung mit dem Mitarbeiter entwickelt, in dessen Verlauf es dann zu den Beleidigungen gekommen sei.

Zum Vorfall im Rewe erklärte die Verteidigerin: „Ich weiß aus anderen Verfahren, dass Frau N. sich in Geschäften auch schon mal mit Proben schminkt.“  Möglicherweise sei diese Situation von der Kundin, die den Diebstahl im Rewe-Markt meldete, missverstanden worden.

Aus den Protokollen zu beiden Strafanzeigen geht nicht hervor, ob die 32-Jährige bei den Diebstählen beobachtet worden ist oder ob nur Gegenstände bei ihr gefunden wurden, deren Kauf sie nicht nachweisen konnte. Sehr wohl hatten die Polizeibeamten aber in ihren Vernehmungsprotokollen seinerzeit vermerkt, dass „die Angeklagte nicht vernommen“ werden konnte, „da sie offenkundig unter Drogeneinfluss stand‘“, so die Verteidigung.

Vorwurf des Diebstahls wird fallengelassen

Da der Warenwert zudem so gering ist, dass eine Strafe gegenüber der Beleidigung nicht nennenswert ins Gewicht fallen würde, wurde das Verfahren auf den Tatvorwurf der Beleidigung beschränkt und Richter Jörg Granseuer schloss die Beweisaufnahme.

Bislang ist die 32 Jahre alte Angeklagte zwölf Mal vorbestraft, darunter auch einschlägig. Ihre bisher einzige Haftstrafe, die sie gerade verbüßt, erging wegen tätlichen Angriffs auf einen Vollzugsbeamten und Sachbeschädigung.

Die Anklagevertreterin sah die Beleidigung als erwiesen an. Zugunsten der Angeklagten wertete sie ihr Geständnis und den Umstand, dass sie zur Tatzeit wohl schuld- und einsichtsunfähig war, da sie unter Drogen stand. Gegen die Angeklagte sprechen allerdings auch ihre zahlreichen Vorstrafen und eine erstaunlich hohe Rückfallgeschwindigkeit. Als angemessen forderte die Anklagevertreterin deshalb eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a´ fünf Euro für die Angeklagte.

Angeklagte sitzt bereits in Haft

Auch die Verteidigerin wies auf die verminderte Schuldfähigkeit ihrer Mandantin hin. Sie habe sich zu Unrecht beschuldigt gefühlt, was die Diebstähle angeht und sei deshalb aufgebracht gewesen. Erstmals habe ihre Mandantin im Dezember auch eine Haftstrafe erhalten, die sie noch immer verbüßt.  In der Haft sei es ihr gelungen, „trocken“ zu werden und eine Perspektive zu gewinnen. „Sie möchte sogar einen Führerschein machen.“

Richter Jörn Granseuer verurteilte die Angeklagte schließlich zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen a´ fünf Euro. Zur Tatzeit war die 32-Jährige in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, begründete der Richter sein Urteil. Durch „Blutalkohol und Drogen“ sei die Angeklagte „vermindert steuerungsfähig“ gewesen. Andererseits seien „Beleidigungen ihr aber auch nicht völlig wesensfremd“, wie ein Blick in ihr Vorstrafenregister zeige. „Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und dass Sie auch in Freiheit trocken bleiben können“, gab der Richter der 32-Jährigen zum Abschied mit auf ihren Weg zurück in die JVA.


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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