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Streit nach BVB-Spiel endet vor Amtsgericht: Holzwickeder muss 2.000 Euro zahlen

 Recht glimpflich davon kam heute (23. Mai) ein 29-jähriger Holzwickeder, der am 15. September vorigen Jahres in der Gaststätte Uni in Unna einen 30 Jahre alten anderen Gast mit einem Faustschlag niederstreckte und den am Boden Liegenden anschließend auch noch einen Fußtritt verpasst haben soll. Gegen Zahlung von 2.000 Euro binnen eines halben Jahres an sein Opfer stellte Richter Christian Johann das verfahren gegen den Holzwickeder vorläufig ein.

Am Tattag hatte der Holzwickeder mit Freunden das Heimspiel des BVB gegen die Frankfurter Eintracht gesehen und nach eigenen Angaben auch schon vor dem Spiel in Hoppy’s Treff ordentlich gebechert. Nach dem Spiel ging’s dann nach Unna in die UNI.  

Dort war es proppenvoll und im Gedränge schlug der der Angeklagte, der ein rotes Trikot der Eintracht trug, plötzlich zu: „Warum weiß ich auch nicht mehr. Ich glaube, ich hatte irgendwann das Gefühl, dass er mich angespuckt oder eine feuchte Aussprache hat.“ Jedenfalls schlug der Holzwickeder seinen Kontrahenten mit der rechten Faust ins Gesicht. „Er fiel auch sofort um und ich wurde nach hinten weggezogen und es gab ein riesiges Durcheinander. Kann sein, dass ich in dem Gerangel dann auch noch unabsichtlich gegen seinen Kopf getreten habe. Ich weiß es nicht mehr, ich hatte sehr viel Bier getrunken“, so der 29-Jährige zum Richter. Gemessen wurden später ca. 1,6 Promille bei dem Holzwickeder.

Fußtritt gegen Opfer in der UNI

Immerhin entschuldigte sich der Holzwickeder noch draußen bei seinem Opfer, als dieses schon im Krankenwagen lag. Und auch vor Gericht gab er sich reumütig. „Es tat mir schon indem Moment leid, als man mich nach hinten gebracht hatte. Ich bin auch kein Hobbytrinker und trinke nur zu besonderen Anlässen wie ein Fußballspiel.“ Das Publikum in der UNI habe sich auch sehr verändert. Die Gaststätte sei auch sehr dunkel und voll gewesen an dem Abend. „Künftig werde ich diese Gaststätte ganz sicher meiden.“

Schwer verletzt wurde sein Opfer bei dem Sngriff nicht, wie der Bochumer heute selbst erklärte: „Ich hatte eine Beule hinter dem Ohr und meine Nase tat sehr weh . Aber nach ein paar Tagen war auch mein blaues Auge wieder weg und dann war’s auch gut.“  Zum Tathergang selbst konnte der 30-Jöährige nur wenig beitragen: Er habe mit einer Bekannten im Rücken des Angeklagten gestanden. „Wir hatten keine Streitsituation. Ich habe ihm noch gesagt, dass ich cool finde, dass er in seinem Trikot gekommen ist. Ich als Schalker hätte mich das nicht getraut.“  Irgendwann sei er dann geschlagen worden und habe sofort einen Filmriss gehabt.

„Ich kann nicht mal genau sagen, wer es war. Ich weiß auch nur von meiner Bekannten, das ich getreten worden bin. Erinnern kann ich mich erst wieder an den Arzt im Krankenhaus.“  Das sich der Holzwickeder noch am Abend bei ihm entschuldigte, habe er aber noch mitbekommen. Auch der Zeuge hatte 1,3 Promille im Blut, wie im Krankenhaus festgestellt wurde.

Keine Verletzungen, kein Strafantrag

Schlagen ist ja okay, aber einen am Boden Liegenden zu treten ist abartig. „

Der Geschädigte (30 Jahre)

Richtig krumm schien das Opfer dem Holzwickeder wohl auch nur den Tritt zu nehmen. „Schlagen ist ja okay, aber einen am Boden Liegenden zu treten ist abartig. Das sehe ich sehr kritisch, weil ich so etwas früher selbst einmal gemacht habe und dafür auch meine Strafe bekommen habe.“

Auch zwei weitere Zeugen wurden noch vernommen, die beide einen Tritt gegen das Boden liegende Opfer bestätigten. Nur einer der beiden Zeugen war jedoch ganz sicher, dass der Angeklagte den Tritt ausgeführt hatte.

„Für mich ist relativ klar, dass es diesen Tritt vom Angeklagten gab“, so der Richter. Der mit diesen Worten auf weitere Zeugenvernehmungen verzichtete.

Der Verteidiger erklärte daraufhin, dass sein Mandant auch bereit sei, eine Art Entschädigung an das Opfer zu zahlen. Da der Holzwickeder nicht vorbestraft ist, sich gleich nach der Tat auch bei dem Opfer entschuldigte, das glücklicherweise keine nennenswerten Verletzungen davon getragen und auch keinen Strafantrag gestellt hat , stellte Richter Christian Johann nach Rücksprache mit der Anklagevertreterin und dem Opfer das Verfahren gegen Zahlung von 2.000 Euro, zahlbar innerhalb von sechs Monaten an das Opfer, ein.

Körperverletzung, UNI


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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