Streit mit Flughafenparker an Esso-Tankstelle eskalierte: Security-Mitarbeiter vor Gericht
Der Streit mit einem vermeintlichen Flughafenparker eskalierte im November vorigen Jahres derart, dass sich ein 52 Jahre alter Security-Mitarbeiter aus Holzwickede heute (20. April) mit einer Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgerichts Unna wiederfand.
Die Anklage wirft dem Security-Mitarbeiter vor, am 5. November vorigen Jahres gegen 13.40 Uhr einem Autofahrer ohne erkennbaren Anlass auf dem Gelände der Esso-Tankstelle gegenüber dem Flughafen einen Faustschlag ins Gesicht verpasst zu haben. Genau das bestritt der Angeklagte jedoch heute vor Gericht.
Dauerstress mit Flughafenparkern
Wie der Angeklagte auf Nachfrage von Richter Christian Johann erklärte, arbeitet der 52-Jährige als Security-Mitarbeiter im Auftrag des Pächters der Tankstelle auf dem Gelände. Offenbar nicht ohne Grund. Denn wie der 52-Jährige dem Gericht berichtete, befindet sich der Pächter im Dauerstress mit Autofahrern, die ihr Fahrzeug kostenlos auf dem Tankstellengelände abstellen wollen, um anschließend vom Airport gegenüber wohin auch immer zu fliegen. Das Parken auf dem Gelände sei selbstverständlich verboten. Trotzdem versuchten Autofahrer es immer wieder.
Dreimal Platzverbot erteilt
Seine Aufgabe als Security-Mitarbeiter sei es, diese Falschparker zu vertreiben. Dass er dabei bedroht wird, sei für ihn nichts Neues. Das passiere jede Woche. Einmal habe ihm ein Falschparker sogar ein Messer an den Bauch gehalten. Auch dem Geschädigten habe er am Tattag „dreimal Platzverbot“ erteilen müssen. „Ich habe ihn aber nur gebeten, wegzufahren. Ich habe ihn nicht geschlagen“, betont der Angeklagte. Als Mitarbeiter des Tankstellenpächters sei er auch erkennbar gewesen, denn er trage im Dienst Kleidung mit einem Esso-Logo.
Weil damit Aussage gegen Aussage steht und keine weiteren Zeugen geladen waren, vertagte der Richter die Verhandlung. Um die Beweisaufnahme abschließen zu können, sollen zunächst noch der Tankstellenpächter und auch der Geschädigte als Zeugen angehört werden.
Flughafenparker, Körperverletzung