Streit auf Aldi-Parkplatz: Wurf mit Flasche O-Saft kostet 25-jährigen 1.200 Euro Geldstrafe
Weil ein Streit auf dem Parkplatz vor dem Aldi-Markt in Holzwickede am 16. November vorigen Jahres eskalierte, fand sich der 25 Jahre alte L. heute (23. März) auf der Anklagebank des Amtsgerichts Unna wieder. Der Tatvorwurf: gefährliche Körperverletzung.
Dem Angeklagten, der als Mini-Jobber nur über ein geringes monatliches Einkommen von 672 Euro verfügt, schien sichtlich unangenehm, was ihm die Anklage vorwarf: Er soll einen anderen Autofahrer im Streit mit einer 1,5 l Flasche Orangensaft geschlagen haben. Dadurch sei sein Kontrahent am Kopf und Auge verletzt und mit Orangensaft überschüttet worden sein. Grundsätzlich räumte der Angeklagte den Tatvorwurf auch ein. Allerdings schilderte er den Sachverhalt etwas anders und wohl auch lebensnaher:
Wortgefecht nach quer eingeparktem Auto
Er habe am Tattag als Beifahrer mit seinem Kollegen in einem Kleinbus auf dem Aldi-Parkplatz gesessen. „Wir hatten gerade Pause gemacht.“ Da sei der Geschädigte gekommen und habe sein Auto derart quer geparkt, dass sie mit ihrem Kleinbus nicht mehr wegfahren konnten. L. sei dann ausgestiegen und habe den Fahrer zur Rede gestellt. Ein Wort gab das andere, der Streit eskalierte – allerdings nur verbal, geschlagen wurde niemand. „Seine Frau hat uns dann fotografiert“, so L.weiter. „Das wollten wir nicht und ich habe darauf bestanden, dass das Foto gelöscht wird.“
„Es war einfach ein doofer Reflex von mir.“
– Angeklagter L. (25 J.)
Im Verlaufe des Wortgefechts warf der Angeklagte dann eine PET-Flasche mit O-Saft, die er in der Hand hielt, nach seinem Kontrahenten. „Ich hatte gerade getrunken. Die Flasche war noch offen und auch nur noch etwa ein Viertel voll“, erklärte der Angeklagte auf Nachfrage des Richters. „Es war einfach ein doofer Reflex von mir“, so der Erklärungsversuch des Übeltäters. Sein Kontrahent, der ihn schließlich anzeigte, sei aber „von Anfang an sehr provokant“ gewesen. „Trotzdem war es natürlich nicht richtig, dass ich die Flasche geworfen habe.“
Der Geschädigte gab später an, ein blutunterlaufenes Auge und Kopfschmerzen von dem Flaschenwurf davon getragen zu haben. Das Polizeiprotokoll vermerkt allerdings nur eine „leichte Schwellung“ oberhalb des Auges, weshalb Richter Jörn Granseuer auch nur von einer geringfügigen Verletzung ausgeht. Zudem wertete er die fast leere Plastikflasche mit O-Saft nicht als „gefährliches Werkzeug“, mit dem der Geschädigte attackiert wurde. Damit stand letztlich nurmehr eine einfache und Körperverletzung im Raum.
Fast leere PET-Flasche kein „gefährliches Werkzeug“
Der Anklagevertreter sah es genauso. Das freimütige Geständnis und die von L. gezeigte Reue wertete der Staatsanwalt zugunsten des Angeklagten. Allerdings hat L. auch schon drei kleinere Vorstrafen. Deshalb hielt die Anklage eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen a‘ 20 Euro für Tat- und Schuldangemessen.
Richter Jörn Granseuer schloss sich mit seinem Urteil dieser Forderung an und verurteilte den 25-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro. Auch wenn „der Ärger des Angeklagten durchaus nachvollziehbar“ sei, so der Richter in seiner Urteilsbegründung, „rechtfertigt dies keinen körperlichen Angriff“. Allerdings ging der Richter beri der Urteilsfindung davon aus, dass der 25-Jährige „kein gefährliches Werkzeug“ genutzt habe und sein Gegenüber auch „nicht gezielt treffen“ wollte.