Skip to main content
Eine von der CDU verfasste Resolution zum Clara-Schumann-Gymnasium ist im rat durchgefallen. (Foto: P. Gräber - Emscherblog.de)

Strafanzeige der Leiterin des Clara-Schumann-Gymnasiums gegen einen Schüler: Richter stellt Verfahren ein

Nur zu gerne würde die Schulaufsicht in Arnsberg die Konflikte um die Schulleiterin des Clara-Schumann-Gymnasium beruhigen und zu den Akten legen. Dass dies nicht so ganz funktioniert, dafür sorgte Andrea Helmig-Neumann heute (7. März) selbst: Nachdem die Schulleiterin Strafanzeige gegen einen Schüler erstattet hat, fand heute die Verhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund statt. Mit einem Ergebnis, das für sich selbst spricht.

In der Sache ging es um Beleidigung und eine Verletzung des Urheberrechts. Was war passiert? Besagter Schüler der Oberstufe hatte über schulinterne Bildschirme eine Fotomontage und einen Text verbreitet, der die Auswirkungen des Nikotingenusses auf ihre Zähne thematisierte und die Schulleiterin als starke Raucherin outete.

Mutter des angezeigten Schülers gehört zum Kollegium

Statt mit pädagogischen Maßnahmen zu reagieren, hielt es Andrea Helmig-Neumann für angemessen, eine Strafanzeige zu erstatten und den Schüler vor Gericht zu bringen. Durchaus aufschlussreich: Die Mutter des Schülers, den die Schulleiterin angezeigt hat, gehört zum Kollegium des Clara-Schumann-Gymnasiums gehört, ist also eine Kollegin.

Der angezeigte Schüler wehrt sich gegen den Vorwurf der Beleidigung: Es habe sich „um eine satirische Darstellung“ einer bekannten Tatsache gehandelt: Die Schulleiterin sein nun einmal Raucherin. Andrea Helmig-Neumann habe auch schon andere Mitschüler mit Strafanzeigen bedroht, so der Jugendliche, der inzwischen nicht mehr Schüler am CSG ist (Emscherblog berichtete).

Verhandlung war nicht öffentlich

Die Verhandlung heute vor dem Amtsgericht Dortmund war nicht öffentlich, da der angeklagte Schüler noch unter das Jugendschutzgesetz fällt. Der zuständige Presserichter bestätigte auf Nachfrage lediglich die Anklage und den Ausgang des Verfahrens: Es habe eine „jugendrichterliche Ermahnung“ gegeben.

Mit dieser Aussage konfrontiert, kann sich der Jugendliche, der mit seinem Vater und einem Rechtsbeistand an der Verhandlung teilnahm, allerdings nur wundern: „Nein, eine Ermahnung habe ich nicht bekommen“, versichert er. Eine Beleidigung habe der Richter nicht erkennen können, ebenso wenig eine Urheberrechtsverletzung. „Darum ist das Verfahren gegen mich einfach eingestellt worden.“

Beleidigung, CSG


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Kommentare (14)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert