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Das Bürgerbegehren ist grundsätzlich zulässig. Doch noch kann die Initiative Pro Park nicht mit der Sammlung der Unterschriften gegen die Kita beginnen. (Foto: privat)

Städte- und Gemeindebund: Bürgerbegehren gegen die Kita grundsätzlich zulässig

Das Bürgerbegehren ist grundsätzlich zulässig. Doch noch kann die Initiative Pro Park nicht mit der Sammlung der Unterschriften gegen die Kita beginnen. (Foto: privat)
Das Bürgerbegehren ist grundsätzlich zulässig. Doch noch kann die Initiative Pro Park nicht mit der Sammlung der Unterschriften gegen die Kita beginnen. (Foto: privat)

Das von Bürgerinitiative Pro Park angestrebte Bürgerbegehren gegen den Bau einer Kindertagesstätte auf der Wiese südlich des Parkplatzes Kirchstraße  ist  grundsätzlich zulässig. Dies ist Tenor einer Rechtsauskunft, die von der Gemeinde Holzwickede beim NRW Städte- und Gemeindebund eingeholt wurde. „Die Antwort liegt uns inzwischen vor“, wie der 1. Beigeordnete, Bernd Kasischke, heute (16. November) bestätigte.

Die entscheidende Frage war, ob die vom Rat beschlossenen Änderung des bestehenden Bebauungsplanes auch mit der Einleitung einer Bauleitplanung gleichzusetzen ist. Gegen die ist ein Bürgerbegehren grundsätzlich zulässig. Allerdings hat der Gesetzgeber nicht eindeutig festgelegt, ob auch die Modifizierung eines Bebauungsplanes mit einer Einleitung gleichzusetzen ist. Aus diesem Grund gibt es eine sehr unterschiedliche Rechtsprechung zu diesem Thema. Der konkrete Fall eines Bürgerbegehrens gegen die Änderung des Bebauungsplanes 8a Gemeindemitte sei nach Auskunft der Juristen des Städte- und Gemeindebundes allerdings „ähnlich zu beurteilen, wie seinerzeit das Bürgerbegehren gegen den Wohnpark Emscherquelle“, so Holzwickedes Beigeordneter.„Auch da wurde ja die Bauleitplanung geändert.“

Ähnlicher Fall wie beim Wohnpark Emscherquelle

Mit der Unterschriftensammlung kann die Initiative Pro Park allerdings noch immer nicht beginnen. Zunächst muss die Verwaltung eine qualifizierte Schätzung abgeben, welche Mehrkosten entstehen, sollte die Kindertagesstätte nicht wie geplant errichtet werden können.

Bei der Unterschriftensammlung werden nur Unterschriften von Holzwickeder Bürgern anerkannt. Das Bürgerbegehren ist nur dann erfolgreich, wenn das sogenannte Einleitungsquorum erreicht ist,das heißt wenn genügend Bürger unterschrieben haben. Nach § 26 Abs. 4 GO NRW sind dazu neun Prozent aller bei einer Kommunalwahl stimmberechtigten Bürger erforderlich.

Die Initiative geht davon aus, dass mindestens rund 1 150 Unterschriften nötig sind, um diese erste Hürde zu nehmen und einen Bürgerentscheid erzwingen zu können. Erst dieser würde den Ratsbeschluss wieder aufheben. Für den Bürgerentscheid sind die Hürden allerdings noch deutlich höher:  „Dafür bräuchten wir dann gut doppelt so viele Stimmen“, meint Peter Steckel, Sprecher der Initiative.

Bürgerbegehren, Kita, Pro Park


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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