Sexueller Missbrauch: Mitarbeiterin des Sozialamtes im Zeugenstand
Die Verhandlung gegen den 26-jährigen afghanischen Asylbewerber M. aus Holzwickede, der sich wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen vor dem Schöffengericht Unna verantworten muss, wurde heute fortgesetzt.
Am zweiten Verhandlungstag in dem neu angesetzten Prozess wurde eine Mitarbeiterin des Sozialamtes der Gemeinde als Zeugin befragt, ob sie sich daran erinnern könne, dass die Mutter der Minderjährigen schon einmal einen Bewohner beschuldigt habe, ihre minderjährige Tochter sexuell belästigt zu haben, um ihre Verlegung in eine andere Unterkunft zu erwirken.
Wie bereits bei ihrer Aussage in der ersten Verhandlung schilderte die Mitarbeiterin des Sozialamtes daraufhin einen Vorfall, bei dem ein Bewohner versucht hatte, das Badezimmer zu betreten, in dem die minderjährige Tochter der albanischen Familie gerade duschte. Allerdings habe dieser Bewohner wohl nur die Türklinke heruntergedrückt und das Bad nicht betreten, als der merkte, dass es besetzt ist.
Bewohner müssen sich ein Bad teilen
Der Bewohner habe sich anschließend darüber beklagt, dass die Mutter ihn nach diesem Zwischenfall bei Mitbewohner schlecht gemacht habe. Allerdings, so die Zeugin, müssen sich in der Unterkunft mehrere Bewohner auf einer Etage nur ein Badezimmer teilen, so dass Zwischenfälle wie der geschilderte sich kaum vermeiden lassen.
Davon, dass die Mutter auch schon einmal einen Bewohner beschuldigt haben soll, sie vergewaltigt zu haben, hat die Zeugin „noch nie etwas gehört“, wie sie auf Nachfrage der Richterin erklärte.
Außerdem bestätigte die Mitarbeiterin des Sozialamtes, dass die Mutter der Geschädigten sich in der Vergangenheit häufiger beschwert und um Verlegung in eine andere Unterkunft gebeten habe. Nach der Anzeige gegen den Angeklagten habe die Familie jedoch das Angebot der Verlegung aus den Unterkünften an der Massener Straße abgelehnt. Stattdessen ist der Angeklagte auf eigenen Wunsch in die Unterkünfte an der Bahnhofstraße verlegt worden.
Der Prozess wird mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.