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Sexueller Missbrauch eines Kindes: Verhandlung geplatzt – neuer Termin nötig

Der dritte Verhandlungstermin im Fall des 25-jährigen afghanischen Asylbewerber M., der wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor dem Schöffengericht Unna steht,  endete heute (15. Mai) mit einer faustdicken Überraschung: Die Verhandlung ist geplatzt. Was war passiert?

Beim dritten Verhandlungstag heute (15. Mai) wurde eine Betreuerin aus dem Sozialteam der Gemeinde Holzwickede im Zeugenstand dazu befragt, ob die Mutter des Mädchens, das der Angeklagte im Treppenhaus der Flüchtlingsunterkunft an der Massener Straße begrapscht haben soll, zuvor schon einmal einen anderen Bewohner des Hauses verleumdet habe, ihre minderjährige Tochter sexuell belästigt zu haben. Das Problem: Dieser Asylbewerber K. ist abgetaucht und unauffindbar.

Im Zeugenstand bestätigte die Betreuerin zunächst, dass der Angeklagte M. monatelang gemeinsam mit der Familie des Mädchens in einem Gebäude gewohnt und es „nie Probleme gegeben“ habe.

Sozialbetreuerin im Zeugenstand

Als der besagte inzwischen untergetauchte Asylbewerber K. später einzog, soll es dann tatsächlich zu einem Zwischenfall mit K. und dem Mädchen der Familie in der Dusche gekommen sein. Anschließend sei die Mutter des Mädchens zu der Betreuerin gekommen, habe sich über K. beschwert und ihr erklärt, dass sie Angst um ihre Tochter habe.

Nach dem die Betreuerin daraufhin mit K. sprach, stellte sich heraus, dass K. einfach nur ebenfalls duschen wollte, aber sofort davon absah, als er bemerkte, dass die Dusche besetzt war. Dazu habe er zunächst längere Zeit vor der Tür gewartet und dann nur einmal leicht die Türklinke gedrückt. Jedoch beschwerte sich K. seinerseits bei der Sozialbetreuerin darüber, dass die Familie des Mädchens ihn seit diesem Vorfall bei allen anderen Bewohnern schlecht mache.  

„Ich bin daraufhin zu der Familie gegangen und habe ihr deutlich gemacht, dass so etwas nicht geht. Wenn man sich in einem Gebäude nur eine Dusche teilt, berührt man auch schon mal die Klinke der Tür davor.“ Sie habe der Familie aber auch angeboten, in eine andere Unterkunft umzuziehen, was diese nicht wollte.

Auf Nachfrage der Richterin, erklärte die Betreuerin, dass auch nach ihren Informationen der Asylbewerber K. untergetaucht sei. Allerdings habe sie von einem anderen Bewohner, der in Kontakt zu K. steht, kürzlich gehört, dass sich K. inzwischen in Mönchengladbach aufhalten soll.

Kein fristgerechter Fortsetzungstermin zu finden

Da der Angeklagte M. schon zu Beginn des Prozesses den abgetauchten K. als Zeugen angab, dieser aber bisher nicht aufzutreiben war, stellte sein Verteidiger nach der Aussage der Betreuerin heute den Antrag, K. als Zeuge vorzuladen. Denn nach wie vor hat die Verteidigung erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Mutter.

Richter Brigit Vielhaber-Karthaus war auch keineswegs abgeneigt, den Zeugen zu befragen. „Immerhin geht es hier im Falle einer Verurteilung für den Angeklagten um eine Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe kommt definitiv nicht mehr in Frage. Deshalb sollten wir es versuchen, den Zeugen hierher zu bekommen. Auch wenn die Chance gering ist.“

Das Problem: Da die Richterin und eine Schöffin in Urlaub jetzt bin Urlaub sind konnte kein fristgerechter neuer Verhandlungstermin gefunden werden, um die Verhandlung fortzusetzen. Deshalb muss die Hauptverhandlung noch einmal ganz neu begonnen werden. Ein neuer Termin wird dazu von Amts wegen festgesetzt.

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Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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