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Ein Fußgänger geht über den Zebrastreifen. Hier ist klar, dass Autofahrer anhalten müssen, um ihn über die Straße gehen zu lassen. (Foto Max Rolke - Kreis Unna)

Serie „Verkehrsregeln aufgefrischt“: Auch Fußgänger haben „Vorfahrt“

Ein Fußgänger geht über den Zebrastreifen. Hier ist klar, dass Autofahrer anhalten müssen, um ihn über die Straße gehen zu lassen. (Foto Max Rolke - Kreis Unna)
Ein Fußgänger geht über den Zebrastreifen. Hier ist klar, dass Autofahrer anhalten müssen, um ihn über die Straße gehen zu lassen. (Foto Max Rolke – Kreis Unna)

Unter dem Titel „Verkehrsregeln aufgefrischt“ greifen der Kreis Unna und der Emscherblog alltägliche Verkehrssituationen auf, die immer wieder gefährlich werden können. Das passiert nicht ohne Grund: 2016 gab es mehr als 8.500 Unfälle im Kreis Unna (ohne Lünen). 95 Prozent dieser Unfälle waren auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. In der fünften Folge heute: Vorfahrt für Fußgänger.

Bei einem Zebrastreifen ist die Situation klar: Wenn ein Fußgänger über die Straße möchte, müssen Autofahrer anhalten. Doch wie ist das beim Abbiegen in eine Seitenstraße oder bei Verkehrsinseln mitten auf der Straße? Haben die Fußgänger hier auch „Vorfahrt“?

„Wer abbiegt, muss für Fußgänger, die gerade über die Straße wollen, anhalten“, klärt Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde auf. „Das gilt vor allem auch beim Linksabbiegen. Nicht nur entgegenkommende Fahrzeuge müssen durchgelassen werden, auch Fußgänger.“

Sonderfall Querungshilfe

Querungshilfen für Fußgänger sind im Straßenverkehr häufig zu finden: Es sind die kleinen Verkehrsinseln, die in der Fahrbahnmitte stehen. Hier haben die Fußgänger keine „Vorfahrt“. Sie müssen warten, bis sie die Straße sicher passieren können. „Hier zu halten ist also kein Muss – es ist aber einfach ein netter Zug, jemanden die Straße überqueren zu lassen“, sagt Arnold. (PK | PKU)

Verkehrsregeln aufgefrischt

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