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Serie „Sicher Radfahren“: Radfahrer haben keine Knautschzone

Ein Radfahrer hat keine Knautschzone. Deshalb sollte er besonders aufmerksam und vorsichtig fahren. (Foto: B. Kalle – Kreis Unna)
Ein Radfahrer hat keine Knautschzone. Deshalb sollte er besonders aufmerksam und vorsichtig fahren. (Foto: B. Kalle – Kreis Unna)

(PK) Radfahren ist in, Radfahren hält fit. Und nicht erst seit es E-Bike, Pedelec & Co. gibt, steigt die Zahl derer, die sportlich auf dem Drahtesel unterwegs sind. Wo sich Wege kreuzen, gibt es aber auch Risiken.  Im Jahr 2015 registrierte die Kreispolizeibehörde insgesamt 302 Unfälle mit Radfahrern, davon wurden 285 verletzt – das sind 85 Prozent. Mehr noch: Die Hälfte der verunglückten Radfahrer hat den Unfall verschuldet oder trägt eine Mitschuld.

Damit es so weit erst gar nicht kommt, frischen die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in der Serie „Sicher Radfahren“ verloren gegangenes Wissen auf.

Heute: Stopp heißt stopp

Ein Fahrradfahrer hat keine Knautschzone. „Deshalb zieht er bei einer Kollision mit einem Auto immer den Kürzeren“, sagt  Erster Polizeihauptkommissar Thomas Stoltefuß. Als Leiter des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde unterstreicht er:  „Umso wichtiger ist es, die Verkehrsregeln genau zu kennen und auch einzuhalten.“ Ob „Rechts vor Links“ oder „Vorfahrt achten“ – an Einmündungen ist Aufmerksamkeit besonders wichtig.

Zahlen der Kreispolizeibehörde untermauern, dass bei Radfahrern in Sachen Regelkunde noch eine Menge Nachholbedarf besteht: Im Kreisgebiet Unna (außer Lünen) verzeichnete die Polizei im vergangenen Jahr insgesamt 302 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung. „Bei der Hälfte der Unfälle wurden die verunglückten Radfahrer als Verursacher oder Mitverursacher identifiziert“, berichtet Stoltefuß.

Ob aus Bequemlichkeit oder Unachtsamkeit: Wer an der Rechts-vor-Links Kreuzung vorbeizieht, obwohl ein Auto von rechts Vorfahrt hat, riskiert genauso einen Crash, wie der Rennradfahrer mit Klickpedalen, der das Stopp-Schild „überfährt“.

Grundsätzlich gilt: Die Straßenverkehrsordnung baut in Sachen Vorfahrt auf eine „Rechts-vor-Links-Regelung“. Das bedeutet, dass an Kreuzungen und Einmündungen Vorfahrt hat, wer von rechts kommt. Ausnahmen von dieser Regelung müssen durch die bekannten Verkehrszeichen geregelt werden.

Besondere Wartepflichten gelten übrigens auch für Radfahrer: Unter anderem muss Vorrang gewähren, wer aus einem „verkehrsberuhigten Bereich“ ausfährt oder über einen „abgesenkten“ Bordstein in eine Straße einbiegt.

  • Nächste Folge: Alkohol

Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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