Serie „Sicher Radfahren“: Eine eigene Straße für Drahtesel
PK) Radfahren ist in, Radfahren hält fit. Und nicht erst seit es E-Bike, Pedelec & Co. gibt, steigt die Zahl derer, die sportlich auf dem Drahtesel unterwegs sind. Wo sich Wege kreuzen, liegen aber mitunter Risiken. Und das nicht ohne Grund: Wenn ein Unfall mit einem Radfahrer passiert, wird der Radfahrer in mehr als 85 Prozent der Fälle auch verletzt. Immerhin die Hälfte der verunglückten Radfahrer wird bei diesen Unfällen regelmäßig als Verursacher oder Mitverursacher identifiziert.
Damit es so weit erst gar nicht kommt, frischen Kreis und Polizei manchmal verloren gegangenes Wissen rund ums Fahren mit dem Drahtesel auf.
Heute: Die Fahrradstraße
Freie Fahrt für Radfahrer – davon träumen viele, während sie in die Pedale treten. Manchmal vergeblich. Denn in den allermeisten Fällen rollt es im Verkehrsalltag nicht ganz so rund. Zumal die motorisierten Verkehrsteilnehmer die stärkeren sind. Doch nicht so in der Fahrradstraße, denn hier gelten andere Regeln.
In der Regel dominieren Autofahrer, Busse und dicke Brummis die Straße. In der Fahrradstraße haben mal Radler die Nase vorn, und Autofahrer müssen sich – soweit sie mit einem Zusatzzeichen in diesen Straßen überhaupt zugelassen sind – dem Radverkehr unterordnen.
Zugegeben – sehr zahlreich sind Fahrradstraßen in den Städten und Gemeinden im Kreis Unna noch nicht ausgeschildert. Seit 1997 können sie angeboten werden, und innerhalb dieser fast 20 Jahre werden sie zunehmend als wichtiger Baustein der Radverkehrsförderung anerkannt.
Rechtsfahrgebot gilt auch auf der Fahrradstraße
„Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen wird nicht nur allen das Leben erleichtert, die gern auf dem Drahtesel unterwegs sind. Es zeigt auch, dass das Fahrrad als ernst zu nehmendes Verkehrsmittel in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt wird“, sagt Michael Arnold aus der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna. Fahrradstraßen steigerten die Attraktivität, sich mit eigener Muskelkraft auf zwei Rädern in Bewegung zu setzen, betont Arnold.
Hier ist für Radfahrer erlaubt, was auf normalen Straßen verboten ist: „Man kann nebeneinander fahren und sich dabei unterhalten“, erläutert der Verkehrs-Experte beim Kreis.
Über manche Fahrradstraßen dürfen auch Autos fahren. Allerdings gilt hier für alle Verkehrsteilnehmer — auch für Radfahrer — Tempo 30. Wichtig zu wissen: Das Rechtsfahrgebot gilt auch in der Fahrradstraße. „Damit dürfen Radfahrer nicht provozierend mittig fahren, um hierdurch den Fahrzeugverkehr oder andere Radfahrer auszubremsen“, unterstreicht Michael Arnold. Auch der Vorgang „Radfahrer überholt rechts einen anderen Radfahrer“ ist nicht regelkonform.