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Schrankhocker als Zeuge erneut abgetaucht

Undank ist der Welten Lohn, sagt der Volksmund – und im Falle eines 42 Jahre alten Holzwickeder scheint sich dieses Sprichwort zu bewahrheiten. Dem 42-Jährigen droht eine Verurteilung wegen Strafvereitelung, weil ein polizeilich gesuchte Kumpel im Kleiderschrank der Wohnung des Angeklagten entdeckt wurde.

Kaum zu glauben, aber der 42-jährige Angeklagte will angeblich nicht gewusst haben, dass sich sein Bekannter im Kleiderschrank in seiner Wohnung versteckt hielt. Um den Sachverhalt zu klären, sollte der Schrankhocker heute eigentlich auf Antrag der Verteidigung vor dem Amtsgericht Unna erscheinen, um als Entlastungszeuge vernommen zu werden.

Doch offensichtlich ist der Mann allergisch gegen die Justiz: Denn wie schon am 14. Februar des Jahres, als er zu seiner eigenen Verhandlung wegen Diebstahls nicht erschienen war und sich vor der Polizei im Schrank versteckte, erschien er heute wieder nicht vor Gericht, um dieses Mal als Zeuge auszusagen.

Amtsrichter Jörn Granseuer versuchte zwar, ihn erneut von der Polizei vorführen zu lassen. Doch an der letzten gemeldeten Wohnadresse war der Zeuge nicht anzutreffen. Und auch seinem Vermieter war der Mann offenbar nicht bekannt. Deshalb musste die Hauptverhandlung heute ausgesetzt werden.

Ob der 42-jährige Angeklagte noch auf die Zeugenaussage hoffen darf, dürfte davon abhängen, ob dem Arm des Gesetzes noch gelingt, des Schrankhockers habhaft zu werden.

 

Strafvereitelung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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