Schornsteinfeger: Auch 30 Zwangskehrungen im Jahr 2019
Ob Heizung und Kamin im Haus sicher sind, das überprüfen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Alle Eigentümer haben nämlich die Pflicht, ihre Anlagen überprüfen zu lassen. Deshalb klingeln die Glücksbringer in Schwarz an den Haustüren für ihren Kehrbezirk. Treffen sie niemanden an oder werden sie nicht ins Haus gelassen, schreibt der Kreis den Eigentümer an und ordnet die Arbeit des Schornsteinfegers an.
Im Jahr 2019 ergingen im Kreis Unna insgesamt 343 Bescheide. In 264 Fällen verschickten die Mitarbeiter aus dem Sachgebiet Bevölkerungsschutz Anhörungen und leiteten die Verfahren ein. In 49 Fällen kam es tatsächlich zu den sogenannten Zweitbescheiden, in denen die Arbeit des Schornsteinfegers festgesetzt wurde – und in 30 Fällen wurden Zwangskehrungsverfahren eingeleitet.
Offene Forderungen
Die Arbeit der Bezirksschornsteinfeger führt auch zu Fragen der Bürger: 14 Mal wendeten sich verunsicherte Menschen an den Kreis.
Für seine Arbeit stellt der Schornsteinfeger eine Rechnung. Wird die nicht bezahlt, kommt wieder der Kreis Unna ins Spiel: Er treibt aus zuständige Verwaltungsbehörde ausstehende Gebühren ein. Im Jahr 2019 beliefen sich die Forderungen auf insgesamt 1.760 Euro. PK | PKU