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„Scheiß Ausländer“ nach Unfall kostet Holzwickeder 600 Euro

Es hätte ein Allerweltsunfall bleiben können, wie er sich leider immer wieder im Straßenverkehr ereignet:  Im März vorigen Jahres waren sich zwei Lieferwagen auf einer schmalen Waldstraße in Fröndenberg begegnet und hatten sich an den Außenspiegeln touchiert.

Doch im Streit darüber, wer an diesem Unfall Schuld ist, soll ein 53-jähriger Fahrer aus Holzwickeder völlig aus der Rolle gefallen sein und seinen Unfallgegner mit „Scheiß Ausländer!“ und „A…loch!“ beleidigt haben. Obendrein soll er versucht haben, ihm einen Kopfstoß zu verpassen. Beides brachte den Holzwickeder jetzt auf die Anklagebank des Amtsgerichtes, wo er sich wegen Beleidigung und Nötigung zu verantworten hatte.

Der eigentliche Unfall spielte vor Gericht keine Rolle mehr. Zivilrechtlich wurde er geregelt, wie es in solchen Fällen üblich ist: Schuld und Schaden wurden redlich geteilt. In der Verhandlung ging es einzig und allein noch um das Geschehen nach dem Unfall.

Beleidigung und Nötigung

Der Angeklagte bestritt den Anklagevorwurf rundweg: „Ich habe keine Kopfnuss gegeben und auch nicht beleidigt. Mehr kann ich dazu nicht sagen.“ Da beide Fahrer jeweils auch Beifahrer hatten, gab es weitere Zeugen, die zum Sachverhalt befragt werden konnten. Der Beifahrer des Geschädigten bestätigte dessen Aussage: Erst habe es ein lautstarkes Wortgefecht gegeben. Plötzlich sei der Holzwickeder auf seinen Kollegen losgestürmt, habe ihn mit den genannten Worten beleidigt und auch versucht, ihn mit einem Kopfstoß zu verletzen.

Auch sein Kollege und Fahrer hatte zuvor keinen Zweifel daran gelassen, dass es der Versuch eines absichtlichen Kopfstoßes gewesen sei und kein zufälliges Nicken: „Ich komme aus dem Kampfsport und war Ringer“, so der Zeuge zum Richter. „Ich weiß genau, was eine Kopfnuss ist und konnte gerade noch ausweichen.“

„Völlig unangemessenes Verhalten“

Der Beifahrer des Angeklagten konnte nicht viel zum Sachverhalt beitragen. Er hatte zwar auch das lautstarke Wortgefecht gehört, wollte aber nichts vom weiteren Geschehen mitbekommen haben, weil mit seinem Chef und der Firma telefonierte wegen des Unfalls.

Gegen den Angeklagten sprachen aus Sicht des Gerichts nicht nur die glaubwürdigen beiden Zeugenaussagen, sondern auch seine insgesamt zehn Vorstrafen, darunter einschlägige. „Für mich besteht kein Zweifel, dass sich das Ganze genau so abgespielt hat, wie in der Anklage dargestellt“, erklärte Richter Christian Johann in seiner Urteilsbegründung und verurteilte den Holzwickede zu einer Gesamtstrafe von 60 Tagessätzen a‘ zehn Euro, zahlbar in Raten für sein „völlig ungemessenes Verhalten“.

Die relativ geringe Geldstrafe dürfte den 53-Jährigen dennoch hart treffen, da er zurzeit krankgeschrieben ist und aufgrund besonderer Umstände über keinerlei Einkünfte verfügt.

Beleidgung, Nötigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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