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Säumiger Zahler als Betrüger vor Gericht: 600 Euro Geldstrafe

Das hätte sich der 34-jährige Holzwickeder auch alles ersparen können: Weil er zwei dicke Rechnungen für erbrachte Handwerksleistungen nicht rechtzeitig bezahlt hat, fand er sich heute (20. April) wegen Betrugs auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Unna wieder.

Nun findet sich nicht jeder sofort vor den Schranken eines Gerichts als Betrüger wieder, der seine Rechnungen nicht pünktlich zahlt. Im Fall des Holzwickeders ist das jedoch etwas anderes: Zum Betrugsvorwurf wurde seine Säumigkeit, weil er zuvor schon zweimal seine Zahlungsunfähigkeit mit Offenbarungseiden erklärt hatte.

Trotzdem hatte er am 24. März 2014 durch eine Werkstatt Reparaturarbeiten an seinem Pkw durchführen lassen und die Rechnung von 416,50 Euro anschließend nicht bezahlt. Im zweiten Fall hatte er am 15. April 2015 durch einen Handwerker den Kamin des Hauses in Holzwickede, in dem er wohnt, verkleiden lassen und danach die Rechnung von 1.367 Euro ebenfalls nicht bezahlt.

Zu seiner Entschuldigung gab der Holzwickeder, der heute ohne Rechtsanwalt erschienen war, an, dass er die Werkstatt-Rechnung nicht bezahlen konnte, weil er unerwartet arbeitslos geworden sei. Die Rechnung des Dachdeckers sei nicht beglichen worden, weil sie am Ende fast doppelt so hoch ausgefallen sei, als zunächst vereinbart war. „Das war allerdings meine eigene Schuld“, räumte der Angeklagte ein: „Wir hatten zunächst einen Festpreis ohne Material vereinbart.“ Doch die Platten für die Kaminverkleidung habe er dann doch nicht liefern können und nachträglich bei dem Handwerker bestellen müssen.

Rechnungsausgleich schützt nicht vor Strafe

Immerhin nach drei Jahren: „Inzwischen sind keine Rechnungen mehr offen. Ich habe alle Forderungen beglichen“, so der Holzwickeder, der nach eigenen Angaben wieder Arbeit gefunden hat und über etwa 1.200 bis 1.300 Euro Einkommen verfügt. Die beiden Zeugen und Gläubiger, die heute gehört wurden, bestätigten diesen Sachverhalt denn auch gegenüber dem Gericht. Die letzten Ratenzahlungen seien mit Zinsen und Mahngebühren vor ein paar Wochen endlich eingegangen.

Das nahm zwar auch das Gericht mit Wohlwollen zur Kenntnis. Richter Jörg Hüchtmann machte jedoch auch deutlich, dass damit die eigentliche Straftat keineswegs vom Tisch ist.

Sein Vorschlag: Er stellt das Verfahren gegen den 34-Jährigen, der wegen Eigentumsdelikten zweifach vorbelastet ist, nach § 153 der Strafprozessordnung (STPO) vorläufig ein, wenn der Angeklagte 600 Euro Geldstrafe in drei Raten an eine gemeinnützige Organisation zahlt.

Der Staatsanwalt hatte nichts dagegen und auch der Angeklagte stimmte dieser Regelung zu. Bei einem Urteil wäre es sonst auch deutlich teurer für ihn geworden.

Betrug


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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