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Rüde Attacke auf Vermieterin: Pächter kommt mit 500 Euro Geldstrafe davon

Noch relativ glimpflich davon kam ein 37 Jahre alter Selbstständiger heute (22. Oktober) vor dem Amtsgericht Unna:  Der mit seinem Reifenhandel inzwischen von Holzwickede nach Unna übersiedelte Angeklagte soll am 24. März des Jahres die Vermieterin einer von ihm gepachteten Halle an der Stehfenstraße zu Boden geworfen, bespuckt und bedroht haben. Gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro an die Geschädigte wurde das Verfahren gegen ihn heute vorläufig eingestellt.

Es war nicht das erste Treffen vor dem Amtsgericht in dieser Sache heute und auch der Vorfall im März hatte schon eine jahrlange Vorgeschichte:  Zu diesem Zeitpunkt war der Angeklagte bereits von den beiden Eigentümern der Gewerbe-Immobilie seit eineinhalb Jahre gekündigt und längere Zeit mit der Miete in Rückstand. Schon seit die Niederländerin im Juli 2012 nach Holzwickede kam, hatte es immer wieder Streit zwischen dem Angeklagten und den beiden Eigentümern gegeben. Am Ende sollen es 4.000 Euro Mietschulden und ca. 10.000 Euro Sachschaden gewesen sein, die der Angeklagte seinen Vermietern schuldete. „Mit seinem Vater hatten wir nie Probleme, der hat immer seine Miete gezahlt“, so die Vermieterin.

Streit um Mietrückstände und lange Vorgeschichte

Der Angeklagte bezifferte die Mietrückstände geringer auif zwei bis drei Monatsmieten. Es handele sich auch nicht um ein Versäumnis, vielmehr habe er die Mieten wegen grober Mängel an der gemieteten Halle, die beispielsweise auch nicht regendicht sei, einbehalten.

Am Tattag war die 65 Jahre alte Geschädigte ihren Angaben zufolge mit ihrem E-Roller mal wieder zu dem Gewerbetreibenden auf ihrem Grundstück gefahren, um nachzufragen, wann er endlich seine Mietschulden zahlen wolle. Sie will vor der Halle gestanden sein, als der Angeklagte sofort aggressiv auf sie losgegangen sei. Als sie ihn gebeten habe, en üblichen Corona-Abstand zu halten, habe er sie angespuckt. „Dann hat er mich an meiner Jacke gepackt, hochgehoben und in einen Stapel mit Felgen und Reifen geworfen.“ Als sie auf dem Boden lag, habe er außerdem versucht, sie zu treten und ihr mit einer Kopf-ab-Geste gedroht, sie „kalt zu machen“. Völlig geschockt von diesem Gewaltausbruch will die 65-Jährige „auf den Knien“ zu ihrem Roller „gekrochen“ und weggefahren sein. Ein Notarzt attestierte ihr später eine Hüftprellung. Bis heute habe sie noch Schmerzen im Rücken und an der Hand von dem Angriff.

Dass es den gegeben habe, bestreitet der Angeklagten kategorisch. Er habe die Geschädigte lediglich verbal aus seinem kleinen Büro in der Halle gewiesen und sie nicht bedroht, bespuckt oder auch nur berührt. Er sei auch nicht der einzige Mieter, der mit der Geschädigten Probleme habe. Andere hätten ähnlichen Ärger mit ihr gehabt.

Geschädigte flüchtete schon einmal aus Zeugenstand

Tatsächlich scheint der Umgang mit der 65-Jährigen nicht ganz einfach zu sein. Das musste auch Richter Julian Schaffernicht schon erfahren, als er Ende August die Verhandlung in dieser Sache eröffnete. Mitten in der laufenden Sitzung war die 65-Jährige dabei aus dem Zeugenstand geflüchtet, weil sie sich nicht vom Verteidiger des Angeklagten befragen lassen wollte. Die Verhandlung musste ausgesetzt werden und die Geschädigte wurde vom Richter mit einem Ordnungsgeld belegt.

Zur Fortsetzung erschien die 65-Jährige, die als Nebenklägerin auftritt, dann heute mit ihrem eigenen Rechtsbeistand und bekam außerdem einen Dolmetscher beigestellt. Inhaltlich wiederholte sie ihre Aussage vom ersten Verhandlungstag weitgehend. Wie schon nach ihrer ersten Aussage erklärte der Richter anschließend, dass er die Aussage der Geschädigten für grundsätzlich glaubwürdig halte. Soweit es Widersprüche zwischen ihrer Aussage und dem Polizeiprotokoll gebe, seien diese mit sprachliche Missverständnisse erklärbar. Außerdem sei die Geschädigte schwerhörig. Was sei aber ausgesagt habe, sei realitätsnah und „ohne erkennbare Belastungstendenzen“.

Das sah auch der Staatsanwalt, der dem Vorschlag des Richter, das Verfahren nach § 153 a gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro einzustellen, zustimmte. Nach einer längeren Verhandlungspause, in er sich mit seinem Verteidiger beriet, stimmte dann schließlich auch der Angeklagte zähneknirschend dem Vorschlag zu.

Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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