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Rückabwicklung läuft: Neuer Bußgeldkatalog beschäftigt Kreis Unna

Der Kreis Unna ist mit der Rückabwicklung von Bußgeldbescheiden beschäftigt, die nach dem 28. April ergingen, aber noch nicht rechtskräftig sind. (Foto: Polizei NRW)

Diese Nachricht dürfte vor allem Verkehrssünder freuen, die wegen zu schnellen Fahrens erwischt und zur Kasse gebeten wurden: Der Kreis Unna ist mit der Rückerstattung von Bußgeldbescheiden beschäftigt, die seit Ende April ergingen und noch nicht rechtskräftig sind.

Hintergrund ist ein Fehler in der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), der den Kreis Unna derzeit beschäftigt: 13.000 Fälle sind in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs bis zum Erlass des Landes, dass der alte Bußgeldkatalog zunächst weiter angewendet werden soll, aufgelaufen. Seit dem 28. April gilt ein neuer Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Straßenverkehr – eigentlich. Wegen eines Formfehlers ist der Bußgeldkatalog derzeit umstritten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat erlassen, dass der neue Bußgeldkatalog vorerst nicht angewendet werden soll. Neue und laufende Bußgeldverfahren sollen demnach nach der alten Straßenverkehrsordnung behandelt werden.

Laufende Fälle werden rückabgewickelt

Von den insgesamt 13.000 Fällen in der Zwischenzeit aufgelaufenen Fällen bewegen sich rund 9.000 Fälle im Verwarnungsgeldbereich und etwa 4.000 Fälle im Bußgeldbereich. Die Bescheide, die noch nicht rechtskräftig sind, werden nun rückabgewickelt: Die Fahrzeughalter bekommen einen neuen Bescheid mit einem geänderten Betrag zugesandt.  

Rechtskräftig abgeschlossene Bußgeldfälle – also solche, bei denen die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist – werden derzeit nicht wieder aufgerollt. Auch mit dem Eingang der Zahlung eines Verwarnungsgeldes ist dieses wirksam geworden.  

Warten auf Bund und Land

Hintergrund: Das Bundesverkehrs- und das Bundesinnenministerium haben angekündigt, sich zum Umgang mit bestandskräftigen Bescheiden noch absprechen und öffentlich äußern zu wollen. Und darauf sowie auf eine einheitliche Erlassregelung in NRW wartet nun auch die Kreisverwaltung.  

Der Kreis Unna bittet Autofahrerinnen und Autofahrer, keine Anfragen zum derzeitigen Stand der Rückabwicklung ihres Bescheids zu stellen, insbesondere nicht per Telefon. Die Bußgeldstelle prüft von sich aus jeden einzelnen noch nicht bestandskräftigen Fall seit Inkrafttreten der StVO-Novelle. Wegen der großen Zahl der Fälle kann das noch einige Zeit dauern. Die Verwaltung bittet vor diesem Hintergrund um Geduld. PK | PKU

Bußgeldkatalog, Rückabwicklung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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