Skip to main content

Prozessauftakt: Mitschüler zum Sex gezwungen und mit Video erpresst

Die Vorwürfe gegen die beiden Angeklagten, die sich seit heute (12.4.) vor der 31. Großen Strafkammer beim Landgericht Dortmund zu verantworten haben,  wiegen schwer: Der 40 Jahre alte H. aus Dortmund soll sich in der Zeit von Februar bis Oktober 2013 in Dortmund der räuberischen Erpressung, Drohung und Nötigung in einem besonders schweren Fall, möglicherweise auch einer Vergewaltigung schuldig gemacht und sich kinder- bzw. jugendpornografische Schriften verschafft haben. H. hat ein langes Register einschlägiger Vorstrafen und sitzt seit Oktober 2015 in Untersuchungshaft.

Dem zweiten Angeklagten, dem 19-jährigen A. aus Holzwickede, wirft die Anklage Beihilfe zu den genannten Straftaten vor. Zudem soll sich A. der Freiheitsberaubung schuldig gemacht haben.

19-Jähriger Holzwickeder der Beihilfe beschuldigt

Konkret soll der 40-jährige H. im Februar 2013 den damals noch minderjährigen Holzwickeder A. beauftragt haben, ihm einen gleichaltrigen männlichen Jugendlichen zuzuführen, weil H. plante, mit diesem Jugendlichen dann einen pornografischen Film zu drehen.  A. soll daraufhin einen Mitschüler zu H. geführt haben, ohne dass dieser Jugendliche wusste, worum es ging.  In der Wohnung von H. in der Lagerhausstraße in Dortmund soll A. dann Tür verriegelt und den Jungen mit H. im Zimmer eingeschlossen haben.

In der Wohnung soll H. den minderjährigen Jugendlichen bedroht und gezwungen haben, sich zu entkleiden. Anschließend soll H. den Jugendlichen zunächst gezwungen haben, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, bevor er sich schließlich an ihm verging. Das ganze Geschehen wurde außerdem von H. gefilmt.

Etwa zwei Wochen später, so die Staatsanwaltschaft, soll der Angeklagte H. dann den minderjährigen Jugendlichen angerufen und aufgefordert haben, sich erneut bei ihm in der Wohnung in Dortmund einzufinden. Andernfalls werde er das Video von ihrem ersten Zusammentreffen auf Facebook und in anderen sozialen Medien verbreiten, so dass alle Freunde und Bekannte des Jugendlichen davon  erfahren, was bei dem Treffen passiert sei. Derart unter Druck gesetzt, traf sich der Jugendliche erneut mit H., wobei sich dieser wieder an ihm verging und das als Video festhielt.

Angeklagter H. mit zahlreichen einschlägigen Vorstrafen

Schließlich soll es H. nicht bei der sexuellen Nötigung belassen haben, sondern den Jugendlichen auch noch erpresst haben: Entweder er zahle 3.000 Euro an H. oder er werde den Film mit den Nacktszenen des Jugendlichen überall im Internet verbreiten.  In einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter bedrohte H. den Jugendlichen außerdem mit dem Tod. Schließlich postete er im Oktober 2013 dann auch noch ein Video und Screenshots des nackten Minderjährigen in einem Chatroom.

Dass dieses Verfahren überhaupt vor dem Landgericht und nicht vor dem Jugendschöffengericht oder Amtsgericht stattfindet, wird mit der Straferwartung für die Angeklagten begründet, die bei einem Schuldspruch nicht unter zwei Jahren liegen wird.

Verteidigung zweifelt Glaubwürdigkeit des Zeugen an

Gegen die Übernahme des Verfahrens durch die 31. Große Strafkammer machte die Verteidigerin von H. jedoch heute erneut Einwände geltend. Sie beantragte die Aussetzung des Verfahrens sowie die Aufhebung des Haftbefehls gegen den Angeklagten H.. Wie schon zuvor im Verfahren begründete die Verteidigung dies damit, dass der missbrauchte Jugendliche, auf dessen Zeugenaussage sich die Anklage im Wesentlichen stützt, zahlreiche widersprüchliche Angaben in seiner Aussage gemacht habe und unglaubwürdig sei.  Es gebe von daher erhebliche Zweifel an dem erlebnisbasierten Bericht des Zeugen. So habe H. zur Tatzeit im Jahr 2013 gar nicht mehr in der Lagerhausstraße gewohnt, sondern in einer anderen Wohnung in Dortmund. Zudem sei der Jugendliche als Zeuge motiviert gewesen, H. zu belasten, denn er habe unter einem erheblichen Rechtfertigungsdruck gegenüber seiner Mutter und seinen Mitschülern gestanden, nachdem das Sex-Video von ihm publik geworden war. Die Verteidigung beantragte deshalb ein psychologisches Gutachten einzuholen, inwieweit die Aussage des Jugendlichen unter Zwang erfolgt und überhaupt glaubwürdig sei.

Das Gericht kündigte daraufhin an, über die Anträge der Verteidigung binnen einer Woche beraten und entscheiden zu wollen. Die Verhandlung gegen die beiden Angeklagten wird danach fortgesetzt.

Erpressung, sexueller Missbrauch


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert