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Prämie für Wiederwahl: „Krawattengeld“ der Bürgermeister verdreifacht

Holzwickedes Bürgermeisterin Ulrike Drossel, hier noch in ihrem Büro im alten Rathaus. (Foto: P. Gräber – Emscherblog)

Im Windschatten der Corona-Krise hat die schwarz-gelbe Landesregierung, von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, den kommunalen Wahlbeamten, also etwa Beigeordneten, Bürgermeistern und Landräten, ein finanzielles Geschenk gemacht, von dem alle profitieren, die sich wie Holzwickedes Bürgermeisterin Ulrike Drossel zur Wiederwahl stellen. Gegen die Stimmen von SPD, Grünen und AfD wurde ein Gesetz verabschiedet, das den Begünstigten eine höhere steuerfreie Aufwandsentschädigung, das so genannte „Krawattengeld“, zusätzlich zu ihrem Grundgehalt beschert.

Begründet wird der Zuschlag von CDU und FDP damit, dass die Attraktivität solcher Ämter gesteigert und die amtierenden Rathausspitzen ermuntert werden sollen, erneut zu kandidieren. Die Prämie für die Wiederwahl wird auch vom Bund der Steuerzahler (BdSt) heftig kritisiert. Tatsächlich ist der Zuschlag der Landesregierung recht großzügig. Je nach Einwohnerzahl einer Kommune steigt das „Krawattengeld“ von monatlichen 223 bis 524 Euro auf 787 bis 1.411 Euro im Monat. Bei einer Wiederwahl würde Holzwickedes Bürgermeisterin zudem rückwirkend zum Januar 2020 acht Prozent Zuschlag auf ihre Grundbezüge bekommen. Höhere Aufwandsentschädigungen sind auch für die Beigeordneten und Verbandsvorsteher vorgesehen.

Dies muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die Bürgermeister in NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern schon heute gut verdienen und eine komfortable Altersversorgung ab 45 Jahren genießen. An der Eingruppierung soll grundsätzlich nichts geändert werden, ebenso wenig an der Regelung zur Altersversorgung, kritisiert der BdSt. „Unzeitgemäße Privilegien bleiben unangetastet oder werden sogar ausgebaut“, sagt Rik Steinheuer, Chef des BdSt NRW.

Was verdient ein/e Bürgermeister/in?

Aktuell verdient die erste Bürgerin/der erste Bürger einer Gemeinde in NRW je nach Einwohnerzahl zwischen rd. 7.800 und 14.100 Euro monatlich. In kleineren Kommunen wie Holzwickede bekommt die Bürgermeisterin eine Besoldung nach B3, in Großstädten wie Köln oder Dortmund werden Spitzenbezüge bis B11 gezahlt. Das „Krawattengeld“ gibt es noch zusätzlich. Die Landräte haben nach Angaben des BdSt laufende Bezüge von gut 10.000 Euro plus Aufwandsentschädigung. Weitere Bezüge gibt es für kommunale Wahlbeamte, die in Gremien von Stadtwerken, Verkehrsunternehmen und Stadtsparkasse sitzen.

Damit sind die heutige hauptamtlichen Bürgermeister besser gestellt als die früheren hauptamtlichen Gemeinde-, Stadt- bzw. Oberstadtdirektoren.

Pension ab 45. Lebensjahr „nicht mehr zeitgemäß“

Grundsätzlich hält dabei auch der BdSt die aktuelle Besoldung der Bürgermeister für durchaus „angemessen, zumal sie auch regelmäßig ganz automatisch im Rahmen der normalen Besoldungsanpassungen steigt“, wie etwa Eberhard Kanski in einem Beitrag zur Reform der Bürgermeister-Besoldung schreibt. Die Kritik des Steuerzahlerbundes richtet sich vielmehr gegen die nicht mehr zeitgemäßen Aufwandspauschalen („Krawattengeld“) und die sehr großzügigen Pensionsregelungen.

Wer als Bürgermeister, Landrat oder Beigeordneter eine achtjährige Dienstzeit absolviert hat, erhält eine Pension von rund 33,5 Prozent seiner letzten Dienstbezüge. Und das ab Vollendung des 45. Lebensjahres. „Dieses Privileg muss dringend abgeschafft werden, gerade mit Blick auf die vielen Verschlechterungen im Rentenrecht“, fordert BdSt-Chef Steinheuer. Nach Ansicht der Steuerzahler-Lobby sollte auch ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin erst mit Vollendung des gesetzlichen Rentenalters seine/ihre Pension erhalten.

Bürgermeister, Entschädigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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