Polizei warnt vor unangemessenen Handlungen: Kleine Halloween-Streiche enden schnell in Straftaten
Bald ist es wieder soweit – in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ziehen Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus und fordern „Süßes oder Saures“. Wer nicht die Tür öffnet oder vielleicht auch gar nicht zu Hause ist, staunt dann oftmals am nächsten Tag nicht schlecht, wenn durch einen vermeintlichen „Streich“ zum Ausdruck gebracht werden soll, dass es nichts Süßes gab.
Aus den oft nicht böse gemeinten Streichen wird jedoch allzu oft eine ungewollte Sachbeschädigung. Wer Glibber-Schleim in den Briefkasten gießt, mit rohen Eiern aufs Haus wirft oder Rasierschaum auf Türklinken und an Hauswände sprüht, der ist sich meist den möglichen Folgen nicht bewusst.
Sachbeschädigung hat empfindliche Folgen
Schnell ist aus der als Scherz gemeinten Aktion eine Sachbeschädigung geworden, die strafrechtlich verfolgt wird. Bei Vandalismus an Gemeineigentum, zum Beispiel an Parkbänken oder Haltestellenhäuschen, können bei einer sogenannten Gemeinschädlichen Sachbeschädigung Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder empfindliche Geldstrafen drohen.
Zu Halloween ist es also besser, seine Energie und Kreativität in Kostüme oder Dekoration zu stecken und nicht in sinnlose Streiche.
Eltern sollten mit ihren Kinder über mögliche geplante Späße sprechen und ihnen die Folgen bei überzogenen Streichen oder auch übermäßigem Alkoholkonsum aufzeigen. Jüngere Kindern sollten durch einen Erwachsen auf der „Süßes oder Saures-Tour“ begleitet werden.
Einer spannenden Halloween-Nacht mit viel Grusel steht nichts im Wege, wenn beim Streichespielen gewisse „Spielregeln“ eingehalten werden, damit alle Spaß haben und niemand zu Schaden kommt. Sollten Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat werden, scheuen Sie sich bitte nicht, den Notruf 110 zu wählen.