Polizei erwischt Autofahrer mit Tempo 104 auf B1/Oelpfad
(ots) – Damit dürfte er in die Punkteränge gefahren sein: Auf der B1 Höhe Oelpfad wurde heute (19. Oktober) ein Autofahrer mit 104 km/h gemessen. Tempo 70 ist dort nur erlaubt.
Die Geschwindigkeitskontrolle fand im Rahmen der mobilen und stationären länderübergreifenden Fahndungs- und Kontrolltage statt, an denen sich die Polizei Unna beteiligte. Ziel des Einsatzes war die Bekämpfung der Eigentumskriminalität, insbesondere auch begangen durch überregional agierende Täter und von Hauptunfallursachen.
In dem Schwerpunkteinsatz hatte die Polizei zwischen 8 und 16 Uhr mobile und stationäre Verkehrskontrollen mit zivilen und uniformierten Beamten in den Städten des Kreises und an den Zufahrstraßen durchgeführt. Diese Kontrollen wurden eng mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität verknüpft.
Vier Fahrern Weiterfahrt untersagt
An einer Kontrollstelle an der B 1, Höhe Oelpfad wurden 43 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt, wobei bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/ h der schnellste Fahrer mit 104 km/ h gemessen wurde. Vier Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt, weil ihre Fahrzeuge technische Mängel aufwiesen oder die Ladung nicht richtig gesichert war.
An zwei Stellen in Schwerte wurden über 200 Fahrzeuge überprüft.
Hier mussten zwei Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge stehen lassen, da sie nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hatte. Gegen sie wurde eine Strafanzeige gefertigt. Eine weitere Anzeige wurde wegen Kennzeichenmissbrauch gefertigt. Zwei Fahrern musste eine Blutprobe entnommen werden. Bei ihnen verlief ein Drogenvortest positiv. Bei weiteren drei Fahrzeugen war die Betriebserlaubnis erloschen. Hier wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.
An der B 54 in Werne wurden durch die Einsatzkräfte ebenfalls über 200 Fahrzeuge überprüft. Bei gleichzeitigen Geschwindigkeitskontrollen wurden 27 Verwarngelder erhoben und zwei Anzeigen gefertigt. Zwei Radfahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Nutzung des Mobiltelefons während des Radelns. Das Bußgeld für diesen Verstoß liegt mittlerweile bei 55 Euro.