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Die Planunterlagen für den sechstreifigen Ausbau der A44 liegen öffentlich aus: das Autobahnkreuz Unna. (Bild: Hans Blossey - Kreis Unna)

Planunterlagen zum sechsspurigen Ausbau der A 44 ausgelegt

Die Planunterlagen für den sechstreifigen Ausbau der A44 liegen öffentlich aus: das Autobahnkreuz Unna. (Bild: Hans Blossey - Kreis Unna)
Die Planunterlagen für den sechstreifigen Ausbau der A44 vom Autobahnkreuz Unna (bis zur Anschlussstelle Unna-Ost liegen öffentlich aus: das Autobahnkreuz Unna. (Bild: Hans Blossey – Kreis Unna)

Die Bezirksregierung führt auf Antrag des Landesbetriebs Straßen NRW vom 27. September 2016 das Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz für den sechsstreifigen Ausbau der A 44 vom Autobahnkreuz Dortmund/ Unna bis zur Anschlussstelle Unna-Ost  durch.

Am 19. März 2018 hatte bereits ein Erörterungstermin stattgefunden. Aufgrund der im Anhörungsverfahren erhobenen Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und privater Betroffener sowie der fortgeschrittenen Baudurchführungsplanung  wurden Planänderungen bei den Lärmschutzanlagen sowie bei der Flächeninanspruchnahme vorgenommen.

Die geänderten Planunterlagen – Deckblatt II – (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom 3. Januar bis 4. Februar (einschließlich) in der Stadt Unna zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

Änderungen beim Lärmschutz und Flächenbedarf

Bereich 3-61, Bauleitplanung der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1 (Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Raum 310a) während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr Uhr

Sie stehen in diesem Zeitraum auch unter folgendem Link zur Verfügung. www.bra.nrw.de/4115211 Jeder kann bis spätestens zum 4. März  bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei der Stadt Unna Einwendungen zu den geänderten Planunterlagen  (Deckblatt II) erheben.

Alle bereits eingegangenen Einwendungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut vorgetragen werden. 

Eingehende Einwendungen werden dem Landesbetrieb zur Gegenäuße-rung zugeleitet. Sollte im Anschluss daran ein weiterer Erörterungstermin angesetzt werden, wird dies ebenfalls rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben. Sofern keine Planänderung angestrebt wird, erstellt die Bezirksregierung Arnsberg anschließend unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss.

A44, Ausbau

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