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Pflege- und Wohnberatung: Urlaub von der Pflege – die Kurzzeitpflege

Pflegeberaterin Andrea Schulte. (Foto: B. Kalle – Kreis Unna)
Pflegeberaterin Andrea Schulte. (Foto: B. Kalle – Kreis Unna)

(PK) Es kann schnell und unverhofft geschehen. Ein Mensch wird zum Pflegefall und dies verändert sein Leben und das der Familie. Jetzt sind guter Rat und schnelle Hilfe gefragt. Die Fachleute der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna geben Tipps für den „Fall des Falles“.

Ferienzeit – Urlaubszeit. Wer Angehörige pflegt, muss länger als andere planen, denn es geht nicht nur um die eigene Reise, sondern auch um die Unterbringung des hilfebedürftigen Menschen. Eine Lösung bietet die Kurzzeitpflege – entweder in darauf spezialisierten Einrichtungen oder als sogenannte „eingestreute“ Plätze in Senioren- oder Pflegeheimen.

Pflegeversicherung zahlt auch für Kurzzeitpflege „Die Kurzzeitpflege bietet Pflegenden die Möglichkeit, für ein paar Tage aus dem Pflegeprogramm auszusteigen und den pflegebedürftigen Angehörigen gleichzeitig gut versorgt zu wissen“, erläutert Andrea Schulte, Pflegeberaterin des Kreises Unna. Der Pflegebedürftige kann vorübergehend in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung aufgenommen werden, wo die Betreuung und Pflege rund um die Uhr sichergestellt wird.

„Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für eine Kurzzeitpflege“, unterstreicht Pflegeberaterin Andrea Schulte. „Übernommen werden Kosten von bis zu 1.612 Euro für maximal 56 Tage pro Kalenderjahr“, so die Fachfrau weiter. „Der nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege kann ebenfalls für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann sich der Betrag pro Jahr sogar verdoppeln.“

Betreuungsleistungen können verrechnet werden werden In der Kurzzeitpflege fallen auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung an, die dem Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt werden. „Viele wissen nicht, dass die Pflegekasse auf Antrag dafür die sogenannten zusätzlichen Betreuungsleistungen verrechnen kann“, weiß Andrea Schulte und ergänzt: „Auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 0 haben Anspruch auf Leistungen der Kurzzeitpflege.“

Gut zu wissen nach Ansicht der Pflegeberaterin ist auch, dass das Pflegegeld während der Kurzzeitpflege zur Hälfte weitergezahlt wird.

Für Fragen zum Thema stehen die Fachleute der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna zur Verfügung. Zu erreichen sind sie täglich von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstags auch von 14 bis 17 Uhr im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen, Tel. 0 23 07 / 2 89 90 60 oder 0 800 / 27 200 200 (kostenfrei) Ebenfalls möglich ist ein Kontakt per E-Mail an pwb@kreis-unna.de.

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