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Falschparker. (Foto: P. Gräber - Emscherblog)

Ordnungsamt verteilte knapp 4.000 Knöllchen an Falschparker im Vorjahr

Im Verkehrsausschuss am Mittwoch (10.7.) legte Torsten Doennges für die Verwaltung eine interessante Statistik zu den vom Ordnungsamt der Gemeinde ausgesprochenen Verwarnungen am Falschparker vor.

Danach hat die Gemeinde im vergangenen Jahr insgesamt 3.914 Knöllchen an Falschparker verteilt.  Davon entfielen allein 2.570 Verwarnungsgelder auf mutmaßliche Flughafenparker im Umfeld des Dortmund Airports.

In diesem Jahr verteilte das Ordnungsamt (Stand 30.6.) bereits insgesamt 2.017 Verwarnungen, wovon 1.470 auf das Flughafenumfeld entfielen. In der folgenden Tabelle sind die zum Umfeld des Flughafens bezählten Straßen und Verwarnungen dargestellt:

JAHR 2018 JAHR 2019 (Stand 30.6.)
Ferdinand-Porsche-Straße (8) Ferdinand-Porsche-Straße (8)
Zur Alten Kolonie (10) Zur Alten Kolonie (1)
Wickeder Straße (14) Wickeder Straße (6)
Bertha-Krupp-Straße (16) Bertha-Krupp-Straße (10)
Robert-Bosch-Straße (22) Robert-Bosch-Straße (4)
Danziger Straße (23) Danziger Straße (9)
Sachsenstraße (56)Sachsenstraße (24)
Wilhelm-Röntgen-Straße (177) Wilhelm-Röntgen-Straße (89)
Chaussee (216)Chaussee (22)
Wilhelmstraße (950)Wilhelmstraße (536)
Gottlieb-Daimler-Straße (1.078) Gottlieb-Daimler-Straße (761)

Im Jahr 2018 nur 18 Fahrzeuge abgeschleppt

Die Sanktionen gegen die Falschparker erfolgen abgestuft. Zunächst gibt es ein Verwarnungesgeld von zehn Euro. Bei Nachkontrolle, häufig am selben Tag, wird das Verwarnungsgeld erhöht. In einem weiteren Schritt versucht das Ordnungsamt, den Halter zu ermitteln, Kontakt aufzunehmen, den Verstoß zu dokumentieren und, falls eine Verkehrsbehinderung vorliegt und diese so behoben werden kann, das Fahrzeug umzusetzen. Als letzter Schritt wird das Fahrzeug abgeschleppt und die Polizei informiert, wo der Hakter sein Fahrzeug auslösen muss (auf dem Gelände des Abschleppunternehmers). Kosten für den Halter: durchschnittlich 200 bis 300 Euro.

Wenn jemand parkt, wo es unbegrenzt erlaubt ist, dann ist das eben so.“

Torsten Doennges

Im Jahr 2018 hat die Gemeinde im Umfeld des Flughafens 18 Fahrzeuge abschleppen lassen, in diesem Jahr bislang sieben Fahrzeuge.

Dass sich die Zahl der abgeschleppten Fahrzeuge mit Blick auf die Gesamtzahl der Falschparker bescheiden ausnimmt, liegt daran, so Torsten Doennges, dass Fahrzeuge nur abgeschleppt werden, wenn sie verkehrsbehindernd geparkt sind. Als Strafmaßnahme lässt das Ordnungsamt nicht abschleppen, ausschließlich „nach pflichtgemäßem Ermessen in Abstimmung mit dem Parkdruck“.

In diesem Zusammenhang wies Doennges ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass es kein Recht auf einen Parkplatz im öffentlichen Straßenraum gibt – auch für Anwohner nicht. „Wenn jemand parkt, wo es unbegrenzt erlaubt ist, dann ist das eben so.“

Verkehrsausschuss


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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