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Superintendent Dr. Karsten Schneider im "Sendestudio" im Haus der Kirche während der ersten digitalen Synode des Evangelischen Kirchenkreises Unna. (Foto: Kirchenkreis Unna)

Online-Synode beschließt Haushalt – Diskussion über Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt

Superintendent Dr. Karsten Schneider im "Sendestudio" im Haus der Kirche während der ersten digitalen Synode des Evangelischen Kirchenkreises Unna. (Foto: Kirchenkreis Unna)
Superintendent Dr. Karsten Schneider im „Sendestudio“ im Haus der Kirche während der ersten digitalen Synode des Evangelischen Kirchenkreises Unna. (Foto: Kirchenkreis Unna)

In seiner ersten digitalen Synode hat sich der Ev. Kirchenkreis Unna am Montag (23.11.) mit dem Haushalt für das nächste Jahr beschäftigt. Aber auch die Umsetzung des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt stand auf dem Programm.

Wo sonst die 120 Delegierten der Gemeinden und Einrichtungen gemeinsam in einem Saal tagen, war in diesem Jahr nur der Blick auf den eigenen Bildschirm möglich. Die Kreissynode tagte online. Aus dem Haus der Kirche in Unna wurde gesendet, die Mitglieder verfolgten an ihren Geräten außerhalb die Berichte und Diskussionen. Hauptaugenmerk legt die Synode traditionell auf ihrer Herbstsynode auf den Haushalt.

Einnahmerückgang von jährlich ca. 500 000 Euro

Verwaltungsleiter Thomas Sauerwein die Zahlen vor: Wie der Pressemitteilung des Kirchenkreises dazu heißt, stehen stehen dem Kirchenkreis im kommenden Jahr 10,5 Mio. Euro zur Verfügung. In den weiteren Jahren rechnet der Kirchenkreis mit einem Rückgang von ca. 500.000 Euro jährlich. In welcher Weise die Coronakrise Auswirkungen auf Kirchensteuer hat, lässt sich dabei nur schwer prognostizieren. Jedoch erklärte Sauerwein: „Die Abrechnung bis September dieses Jahrs weist ein Minus von 4,8 Prozent bei den Zuweisungen an die Gemeinden gegenüber dem Vorjahr aus.“

Diese sind auch der größte Einzelposten mit 4 Mio. Euro., es folgt die Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer in Höhe von 3,4 Mio. Euro. Die Aufgaben des Kirchenkreises, wie die Referate und die Verwaltung, benötigen 2,3 Mio. Euro, für die Kindertagesstätten fließen aus Kirchensteuermitteln 1,1 Mio. Euro ein. „Die jetzige Finanzplanung stimmt uns darauf ein, dass wir den begonnenen Weg der Konsolidierung und der Aufgabenkritik konsequent weiterführen müssen“, lautet das Fazit des Verwaltungsleiters. Zur Stützung des Haushaltes ist eine Rücklagenentnahme von rd. 490 TSD Euro vorgesehen.

Die Ev. Kirche von Westfalen hat im vergangenen Jahr das „Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ beschlossen. Es sieht vor, dass in allen Bereichen, von der KiTa-Arbeit bis zur Gemeinde, Schutzkonzepte erarbeitet werden müssen. Alle haupt- und ehrenamtlichen Kräften werden nach einheitlichen Standards geschult und Multiplikatoren ausgebildet. Hinzu kommen Beschwerdemanagement und Präventionskonzepte.

Beschwerdemanagement und Präventionskonzepte

Birgit Pfeiffer von der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung beim Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe gab den Synodalen einen Überblick über die anliegenden Aufgaben. Nun erfolgt die Umsetzung der Anforderungen. „Wir sind uns bewusst, welche hohe Verantwortung wir hier haben. Deshalb ist es uns ein Anliegen, mit Schutzkonzepten und fachlich versiertem Personal jeder Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung entgegen zu wirken“, fasste Superintendent Dr. Karsten Schneider diesen wichtigen ersten Schritt im Ev. Kirchenkreis zusammen.

Einige Nachwahlen in kreiskirchliche Gremien sowie Berichte von der westfälischen Landessynode komplettierten das Programm.

Der Gesamteindruck der digitalen Synode war durchaus unterschiedlich. So vermissten die Teilnehmenden einen direkten und damit auch lebhafteren Austausch sowie die echte Begegnung. Bei der Fülle an Informationen, die gerade die Darstellung des Haushaltes mit sich bringt, gab es auch Stimmen, im Herbst doch immer so zu tagen. In welcher Form die nächste Synode am 1. März zusammenkommen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden.

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