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Die Schutzgemeinschaft Fluglärm hat gegen die neue Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster zur Durchführung von Nachtflügen am Airport Dortmund Klage eingereicht. (Foto: Dortmund Airport | Sascha Kamrau)

Oberverwaltungsgericht Münster kippt Verlängerung der Flugbetriebszeiten am Dortmund Airport

Juristische Schlappe für die Flughafenbetreiber: Das Oberveraltungsgericht Münster hat die Verlängerung der Flugbetriebszeiten in die Nachtstunden gekippt. (Foto: Dortmund Airport | Sascha Kamrau)
Juristische Schlappe für die Flughafenbetreiber: Das Oberveraltungsgericht Münster hat die Verlängerung der Flugbetriebszeiten in die Nachtstunden gekippt. (Foto: Dortmund Airport | Sascha Kamrau)

Juristische Schlappe für die Betreiber des Flughafens: Nach dem mündlichen Verfahren um die verlängerten Flugbetriebszeiten am Dortmunder Flughafen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster vom 1. August 2018 für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatten die Stadt Unna, deren Einwand als unbegründet abgewiesen wurde, und fünf Privatpersonen.

Die Flughafenbetreiber haben bereits angekündigt, „alle Möglichkeiten aus(zu)schöpfen, um eine rechtskräftige Genehmigung für den bestätigten Nachtflug zu realisieren“.

Derzeit gültige Genehmigung nicht aufgehoben

Das OVG hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass der festgestellte Bedarf für die Zulassung von Nachtflugverkehr zwar besteht, jedoch die Lärmschutzbelange nicht korrekt abgewogen wurden. Das OVG wies darauf hin, dass „die derzeit gültige Genehmigung nicht aufgehoben ist“ und darüber hinaus „die Möglichkeit besteht, dass Abwägungsmängel in einem ergänzenden Verfahren korrigiert werden können“, heißt es in einer Stellungnahme der Flughafenbetreiber dazu.

Eine Revision gegen das Urteil hat das OVG nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Auswirkung auf Wettbewerbsfähigkeit

Ludger van Bebber, Geschäftsführer des Dortmund Airport, zeigt sich von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht: „Es ist sehr bedauerlich, dass auch die ergänzte Genehmigung vor Gericht nicht Stand gehalten hat. Wir werden nach Erhalt des Urteils alle Hinweise des Gerichts bewerten und alle Möglichkeiten ausschöpfen um eine stabile, rechtskräftige Genehmigung für den bestätigten Nachtflugbedarf zu realisieren.“

An allen internationalen Verkehrsflughäfen sei die Nutzung von Tagesrandstunden möglich. 
Die Stunde nach 22 Uhr ermögliche den Airlines die Anbindung an große Drehkreuze sowie eine sinnvolle Umlaufplanung und Nutzung ihrer Luftfahrzeuge im europäischen Streckennetz.

Welche Bedeutung die bisherige Regelung für die Wettbewerbsfähigkeit des den Dortmunder Flughafen hat, zeigt sich auch in den Statistiken des Flughafens. Vor allem in den verkehrsreichen Sommermonaten machten die Fluggesellschaften mehrfach Gebrauch von den späten Landezeiten.

Betriebszeiten, Flughafen

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