Skip to main content

Nicht gezahlte Physiotherapie bringt 51-Jährigen auf Anklagebank

Das hätte der 51-jährige Holzwickeder auch preiswerter haben und sich obendrein eine Menge Ärger ersparen können: Weil er seine physiotherapeutische Behandlungen im Frühjahr 2018 im Gesamtwert von 346 Euro nicht bezahlte, schickte ihm der Physiotherapeut schließlich den Gerichtsvollzieher vorbei. Der konnte den Betrag jedoch nicht auftragsgemäß pfänden, weil der Schuldner ihm schriftlich erklärte, dass bei ihm kein Vermögen zu holen sei. Dabei soll er dem Gerichtsvollzieher verschwiegen haben, dass ein auf seinen Namen zugelassenes Motorrad existiert. Genau darum fand sich der Holzwickeder heute vor dem Amtsgericht Unna mit einer Anklage wegen falscher eidesstattlicher Versicherung wieder.

Dort Angeklagte widersprach dem Vorwurf allerdings vehement: Er habe dem Gerichtsvollzieher nichts verschwiegen, ihn vielmehr darauf hingewiesen, dass er das Motorrad besitzt. Er habe ihm auch erklärt, dass das Motorrad „völlig kaputt“ sei und entsorgt werden soll. „Ich habe ihm auch gesagt, dass das Motorrad jederzeit besichtigt werden kann“, so der Angeklagte.

Gerichtsvollzieher Motorrad verschwiegen

Auf Nachfrage musste der Holzwickeder allerdings auch einräumen, dass das fragliche Motorrad noch immer angemeldet ist auf seinen Namen. „Ich habe versäumt, es abzumelden. Das werde ich aber nachholen“, versicherte er heute dem Richter.

Etwas nebulös äußerte sich der 51-Jährige auch zu den physiotherapeutischen Anwendungen, die er vom 4. April bis 13. Juni 2018 in Anspruch genommen haben soll. Von den 20 berechneten Anwendungen will er angeblich nur sechs erhalten haben. „Eine erste Behandlung hatte ich bezahlt, aber das Geld bis heute von der Hilfestelle nicht zurückbekommen.“ Weitere Anwendungen wollte er nicht mehr vorstrecken, weshalb die Behandlungen abgebrochen worden seien.

Der Physiotherapeut machte dagegen heute im Zeugenstand klar, dass die 20 Behandlungen sehr wohl erbracht wurden. Richtig sei, dass das erste Set der Behandlung abgebrochen wurde, als kein Geld mehr kam. „Das haben wir dann aber auch nicht berechnet“, versicherte der Physiotherapeut.

Einigung auf dem Gerichtsflur

Eine tiefergehend Beweisaufnahme konnte sich das Gericht allerdings heute sparen. „Wir kennen uns ja schon einige Jahre ganz gut“, meinte der Angeklagte mit Blick auf den Physiotherapeuten. „Wir haben uns gerade schon draußen auf dem Flur geeinigt. Die ganze Sache war auch ein Missverständnis. Ich werde ihm den gesamten ausstehenden Betrag sofort überweisen.“  

Angesichts dieses neuen Sachverhaltes war der Richter bereit, dass Verfahren gegen Holzwickeder vorläufig einzustellen: Vorausgesetzt der Angeklagte überweist die Gesamtforderung in Höhe von 860 Euro als Einmalzahlung innerhalb von drei Monaten an den Gläubiger. Denn auf diese Summe beläuft sich inzwischen die Gesamtforderung einschließlich Mahngebühren und Kosten für den Rechtsanwalt und Gerichtsvollzieher.

Wie gesagt: Das hätte der Angeklagte auch preiswerter haben können.

Falsche Versicherung an Eides statt


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert