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(Foto: Succo - Pixabay)

Neuwahl der Schöffen: Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

(Foto: Succo - Pixabay)
Schöffen üben in unserer Rechtsprechung eine verantwortungs- und anspruchsvolle ehrenamtliche Aufgabe aus. (Foto: Succo – Pixabay)

Sie interessieren sich für Rechtsprechung und könnten sich vorstellen, am Amtsgericht Unna sowie dem Landgericht Dortmund als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilzunehmen? Dann sollten Sie sich bewerben: Die Gemeinde Holzwickede sucht derzeit 14 Frauen und Männer, die sich in der aktuellen bundesweiten Bewerbungsrunde als Schöffen oder Jugendschöffen für eine Amtszeit von 2024 bis 2028 wählen lassen möchten.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Als ehrenamtliche Richter müssen Schöffen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die hierfür erforderlich ist, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement ergeben. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Verantwortungsvolles Ehrenamt — hohe Anforderungen

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Sie müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben.

Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Mit Berufsrichtern gleichberechtigt

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden.

Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mitzuverantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Schöffen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Bewerber müssen zwischen 25 und 69 Jahre alt sein

Gesucht werden Bewerberinnen oder Bewerber, die in der Gemeinde Holzwickede wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich für die Justiz Tätige oder Religionsdiener sollen nicht gewählt werden.  

Der Rat der Gemeinde Holzwickede schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und  Ersatzschöffen aus.

Wer sich für das Schöffenamt in Strafsachen (gegen Erwachsene) interessiert, sollte sich bis 31. März beim Fachbereich IIa, Torsten Doennges, tel. 91 52 07 oder E-Mail t.doennges@holzwickede.de bewerben.

Wer sich für das Amt des Jugendschöffen interessiert, richtet seine Bewerbung bis zum 31. März an den Kreis Unna, Britta Omansick, Tel. 0 23 03 27 19 51 oder E-Mail britta.omansick@kreis-unna.de.

Ein Bewerbungsformular kann auf der Internetseite der Gemeinde Holzwickede unter diesem Link oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Bewerbungen, Schöffen

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