Neue Pflegeausbildung wertet Pflegeberuf auf und schafft Schulgeld ab
Der Bundestag hat jetzt endgültig den Weg für die Reform der Pflegeausbildung freigemacht. Nachdem im letzten Jahr mit dem Pflegeberufereformgesetz die berufsrechtlichen Grundlagen für die neue Ausbildung gelegt wurden, regelt die jetzt verabschiedete Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Umsetzung durch die Schulträger und Ausbildungsbetriebe.
„Endlich steht der längst überfälligen Weiterentwicklung der Pflegeberufe nun nichts mehr im Wege“, freut sich der SPD-Bundestagabgeordnete Oliver Kaczmarek. „Die Rechtsverordnung beinhaltet detaillierte Vorgaben für Ausbildungsziele und Stundenaufteilung der künftig zusammengelegten Ausbildung in der Kinderkranken-, Kranken- und Altenpflege und schafft die Voraussetzung, damit die neue Pflegeausbildung pünktlich zum 01.01.2020 starten kann.“
Ausgleich auch der ungerechten Gehaltsunterschiede
Mit der Ausbildungsreform sollen nicht nur mehr Pflegefachkräften gewonnen, sondern auch die ungerechten Gehaltsunterschiede zwischen der Alten- und Krankenpflege ausgeglichen werden. Außerdem werde endlich bundesweit das Schulgeld abgeschafft.
Bis zum Start der neuen Ausbildung im Jahr 2020 müssen die Länder die Vorgaben der Verordnung noch in ihr Schul- und Hochschulrecht übernehmen. Kaczmarek ruft die Ausbildungsträger und Pflegeschulen im Kreis Unna dazu auf, sich bereits jetzt auf die neue Ausbildung einzustellen. Für den Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge vor Ort und organisatorische Änderungen seien im Gesetz Unterstützungsangebote vorgesehen. „Zur Überwindung des Fachkräftemangels müssen Politik und alle Akteure in der Pflege an einem Strang ziehen“, betont der SPD-Politiker. Das gilt nicht nur für die beschlossene Reform Pflegeausbildung, sondern auch für die nächsten Schritte, die im Rahmen der in Kürze beginnenden Konzertierten Aktion Pflege vereinbart werden sollen.