Neue Bioabfallgefäße ab 1. April gebührenpflichtig: bescheide verschickt
Nach Aufstellung der rund 660 neuen Bioabfallgefäße im Gemeindegebiet werden die gebührenpflichtigen Bescheide Ende des Monats an alle betroffenen Grundstückseigentümer verschickt.
Neben der besseren Abfalltrennung sowie Verbesserung der Qualität kompostierbarer Abfälle sind die Vorgaben der örtlichen Abfallentsorgungssatzung maßgebend: Für alle zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang an das Bioabfallgefäß. Befreiungen können im Fall einer sachgerechten Eigenkompostierung – nach Antragstellung – erteilt werden. Auch die gemeinsame Nutzung einer Biotonne mit dem Nachbarn ist möglich.
Nach einer Übergangszeit von etwa zwei Wochen wird die neue Biotonne ab 1. April 2019 kostenpflichtig. Die Jahresgebühr für die 14-tägige Leerung des 60-L-Bioabfallgefäßes beträgt 63,36 €. Das sind 2,45 € pro Leerung bzw. 1,23 € pro Woche.
Die Abfuhrtermine können im Abfallkalender eingesehen oder online bei der GWA abgerufen werden. Für fachliche Fragen zur Eigenkompostierung steht die GWA-Abfallberatung unter der ServiceNr. 0800 400 1 400 gerne zur Verfügung. Sofern im Einzelfall noch Änderungswünsche bestehen oder Bioabfallgefäße falsch aufgestellt wurden, ist die Umweltbeauftragte der Gemeinde unter t.flormann@holzwickede oder Tel. 915-414 zu kontaktieren.