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Nachweise mitführen: 3G gilt auch im Gottesdienst der evangelischen Gemeinde

Auch in den Gottesdiensten der Kirchengemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Unna gilt im Wesentlichen die 3G-Regelung. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat in dieser Woche ihre Empfehlung dahingehend geändert. So kann sich die Glaubensgemeinde wieder deutlich freier treffen, wenn die Teilnehmenden getestet, geimpft oder genesen sind, teilt der Ev. Kirchenkreis dazu mit.

Jedoch liegt die Verantwortung bei jeder einzelnen Gemeinde selbst. Somit können hier und dort auch noch die bisherigen Regelungen greifen, da die Gemeinden noch einzeln hierüber entscheiden müssen. Ratsam ist allerdings in jedem Fall, einen entsprechenden Nachweis bei sich zu führen.

Vieles wieder möglich in Gottesdiensten

Die neue Empfehlung ermöglicht es den Gemeinden, sich dafür zu entscheiden, Gottesdienste ohne Maskenpflicht und Mindestabstand und Rückverfolgung durchzuführen. Für die weiteren gemeindlichen Aktivitäten wie Konfirmandenarbeit oder Kirchenmusik gelten die neuen Empfehlungen ebenso.

In dem landeskirchlichen Schreiben heißt es: „Für das kirchliche Leben bedeutet der Wechsel von den Inzidenzstufen zur 3G-Regel, dass auch bei einer Inzidenz über 35 vieles wieder möglich ist: Gottesdienste ohne Beschränkung der Platzzahl und ohne Mindestabstand, Verzicht auf Masken und Kontaktdatenerfassung. Ein lebendiges Gemeindeleben – trotz vielerorts steigender Infektionszahlen. Vor diesem Hintergrund und zum Schutz nicht immunisierter Menschen, zum Beispiel von Kindern und Jugendlichen, hält die westfälische Landeskirche es für sinnvoll, die 3G-Regel auch auf Gottesdienste in Innenräumen anzuwenden. Die neue Normalität, die jetzt in vielen Bereichen des Alltags gilt, soll auch in Kirchen und Gemeindehäusern Einzug halten.“

Ev. Kirchenkreis, Gottesdienste

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