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Nachbarschaftsstreit: Ein Jahr Haft zur Bewährung für Schläge mit dem Schrubber

Für Außenstehende mag ein Zoff unter Nachbarn Stoff zum Schmunzeln bieten. Für die Betroffenen selbst kann der Ärger mit dem Nachbarn zur Hölle auf Erden werden. Im Frankfurter Weg ist ein solcher Nachbarschaftsstreit nun völlig aus den Fugen geraten. Eine bislang unbescholtene 53-Jährige Mieterin fand sich deshalb heute wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Unna wieder.

Über das, was am 8. Mai vorigen Jahres im kleinen Hausflur zwischen den beiden Mietwohnungen passierte, gehen die Aussagen weit auseinander. Fakt ist: Zwischen den beiden Mietparteien, die dort Tür an Tür wohnen, schwelte der Konflikt schon viel länger. An jenem Tag im Mai gegen 16.10 Uhr, so die Anklage, soll die 53-Jährige nach einem anfänglichen verbalen Scharmützel versucht haben, der Lebensgefährtin ihres Nachbarn an die Gurgel zu gehen. Als dieser sich auf der Schwelle seiner Wohnung schützend vor seine Freundin stellte, soll die resolute Frau mit einem Schrubber auf den 31 Jahre alten Nachbarn eingedroschen und ihn dabei erheblich verletzt haben.

Konflikt im Frankfurter Weg schwelt schon viel länger

Die Angeklagte schilderte den Vorfall vor Gericht heute als reine Notwehr-Aktion: Sie habe die Freundin ihres Nachbarn nur zur Rede stellen wollen, weil diese ihre Blumen im Flur vergiftet und einen Haufen Blumenerde auf ihre Türmatte geworfen hätte. Als sie deshalb bei ihrem Nachbarn klingelte, habe der 31-Jährige die Tür aufgerissen und  sei  „sofort wutenbrannt“ auf sie losgestürmt. Dabei habe er sie  „in den Bauchbereich getreten und geschlagen“.  Der Nachbar habe sie in ihre Wohnung gedrängt, wo der Schrubber stand, mit dem sie gerade ihre Wohnung geputzt hatte. „Mit dem Schrubber habe ich mich nur verteidigt und ihn abgewehrt.“  Die Freundin des Nachbarn habe sie nicht gesehen bei dem Streit. Schließlich habe sie ihren Mann aus der Küche um Hilfe gerufen, der auch sofort herbeigeeilt kam. Nach einer heftigen Rangelei zwischen den beiden Männern sei der Nachbar dann richtig ausgerastet und habe einige Bilder von der Flurwand gerissen und in ihre Wohnung geworfen.

Richter Jörg Hüchtmann kam es dann doch recht unwahrscheinlich vor, dass der Nachbar ansatzlos und  ohne jedes Wort auf die Angeklagte losgegangen sein soll. Trotz seiner eindeutigen Hinweise und Ermahnungen, bei der Wahrheit zu bleiben, wich die Angeklagte auch nach einer längeren Beratung mit ihrer Verteidigerin nicht von ihrer Version. „Es ist zwar schon lange her und ich stand unter Schock. Aber ich kann nichts anderes sagen.“

53-jährige Angeklagte tischt mehrere Versionen auf

Als der Richter die 53-Jährige eindringlich nach Einzelheiten befragte, verwickelte sich diese jedoch zunehmend in Widersprüche und wich von ihrer ersten Version ab. So räumte die Angeklagte ein, dass sich beim Stochern mit dem Schrubber die Bürste gelöst habe. Die habe sie dann gegen ihren Nachbarn geworfen. Auch soll der Auseinandersetzung plötzlich doch ein Wortwechsel vorangegangen sein. Und auch die Lebensgefährtin des Nachbarn soll am Ende noch aufgetaucht sein. Schließlich soll ihr Nachbar sogar gedroht haben: „Du bist tot. Wo ist das Messer?!“

„Ich verliere langsam die Scheu, einen Gutachter einzuschalten und damit Kosten niedrig zu halten“

Richter Jörg Hüchtmann

Richter Jörg Hüchtmann reichte es dann auch: Als Angeklagte habe sie zumindest den Vorteil,  straflos ständig neue Versionen auftischen zu dürfen, erklärte er der 53-Jährigen. „Als Zeugin wären Sie jetzt ganz unten durch.“ Schließlich sei auch ihre Aussage, dass sie mit dem Schrubber nur den Nachbarn weggedrückt und ihn nicht geschlagen habe, nicht plausibel. Das passe nämlich nicht zu den Verletzungen, die ihr Nachbar an Ellenbogen, Hand und Kopf davongetragen habe. Solche Verletzungen seien durch Stoßen nicht plausibel zu erklären, wohl aber eine klassische Schlagwirkung. „Ich verliere langsam die Scheu, einen Gutachter einzuschalten und damit Kosten niedrig zu halten“, mahnte Richter Jörg Hüchtmann.

Auch gegenüber der Polizei, die von der Lebensgefährtin des 31-Jährigen Nachbarn gerufen wurde, hatte die Angeklagte nämlich schon „ein bisschen dummes Zeug geredet“, wie sie heute selbst einräumte. So erklärte sie damals den Beamten, dass sie die Polizei gerufen habe und nicht ihre Nachbarn. Die 53-Jährige erklärte ihr Verhalten damit, dass sie als Epileptikerin sofort nach dem Streit ein starkes Medikament eingenommen habe, um einen epileptischen Anfall zu vermeiden.

31-jähriger Nachbar erlitt erhebliche Verletzungen

Im Zeugenstand erklärte ihr Nachbar das Geschehen am 8. Mai aus seiner Sicht: Als er mit seiner Freundin nach Hause gekommen sei, habe er festgestellt, dass unter seine Fußmatte Blumenerde gekehrt worden sei. Weil solche Dinge vorher schon öfters vorgekommen seien, habe er den Dreck zusammengekehrt und seiner Nachbarin vor die Tür geschoben.  Kurz darauf habe die Sturm bei ihm geklingelt und wie verrückt gegen die Tür gehämmert. „Als ich aufmachte, hat sie mich angeschrien und beleidigt.  Ich kam überhaupt nicht zu Wort“, so der 31-Jährige.  Als seine Freundin dazu kam, habe die Nachbarin losgebrüllt und sich an ihm vorbeidrücken wollen und ihr mit eindeutiger Geste an den Hals gewollt. Der junge Mann, der von kräftiger Statur ist, habe die Nachbarin daraufhin in ihre Wohnung zurückgeschoben. Dort habe sie dann plötzlich einen Schrubber in der Hand gehabt, mit dem sie ununterbrochen auf ihn eingeschlagen habe. Laut ärztlichem Attest trug der Selbstständige Brüche an Ellenbogen und kleinem Finger davon, außerdem Prellungen am Kopf. Irgendwann habe er dann den Schrubberstiel zu fassen bekommen, woraufhin seine Nachbarin nur noch die Bürste in der Hand hielt und ihm diese an die Brust geworfen hat.

Seine Freundin habe versucht, dazwischen zu gehen. Aus Angst, von dem Schrubberstiel getroffen zu werden, sei ihr das aber nicht gelungen.  Vor lauter Schmerzen habe er den Schrubber dann irgendwann losgelassen, worauf seine Nachbarin sofort wieder mit dem Schrubber angegriffen habe.  „Als sie sich dann nicht mehr zu helfen wusste, hat sie ihren Mann um Hilfe gerufen“, so der 31-Jährige. Der Ehemann der Nachbarin habe ihn dann an seinem verletzten Arm und am Hals gepackt und gegen die Wand gedrückt. „Dabei ist meine Halskette zerrissen.“

Schließlich schaffte es seine Lebensgfährtin, den 31-jährigen in die Wohnung zurück zu ziehen und die Polizei zu rufen.

Aufgrund der Verletzungen an Arm und Hand, die auch eingegipst wurden, fiel der 31-Jährige, der selbstständig tätig ist, 25 Werktage arbeitsunfähig aus. Entsprechende Atteste lagen dem Gericht vor. Die resolute Nachbarin hatte lediglich einige Blutergüsse an den Beinen davongetragen. Ein mutmaßlicher Nierenschaden wurde ihr von diversen Ärzten, die sie aufsuchte, dagegen nicht attestiert.

Ehemann im Zeugenstand „vorbildlich“

Während die Lebensgefährtin des 31-Jährigen die Auseinandersetzung übereinstimmend wie ihr Freund im Zeugenstand schilderte, konnte der Ehemann der Angeklagten nur wenig zur Aufklärung beitragen. Er äußerte sich nur soweit zu dem Streit, wie er ihn auch erst gegen Ende mitbekommen hatte, nachdem seine Frau ihn um Hilfe gerufen hatte. Für sein „vorbildliches Verhalten als Zeuge“, zollte ihm Richter Jörg Hüchtmann später ausdrückliches Lob.

So konträr wie die Aussagen der Kontrahenten, so konträr waren auch die Plädoyers der Anklage und Verteidigung. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bezeichnete die Aussage der Zeugen als absolut glaubwürdig und die Version der Angeklagten als widerlegt. Für die Angeklagte spreche zwar, dass sie bisher nicht vorbestraft ist. Gegen sie sprechen aber die erheblichen Verletzungen des 31-Jährigen. Der Anklagevertreter forderte deshalb für die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung acht Monate Haft zur Bewährung ausgesetzt sowie – ungeachtet der zivilrechtlichen Ansprüche – die Zahlung von 1.000 Euro Schmerzensgeld.

Ihre Verteidigerin plädierte auf glatten Freispruch. Die Zeugen seien unglaubwürdig und hätten ihre Aussage offensichtlich abgesprochen. Dass die 53-Jährige den kräftigen Nachbarn angegriffen habe, „ist realitätsfern“. Auch der Angriff auf die Freundin des Nachbarn sei frei erfunden. Der wahre Sachverhalt sei nicht mehr feststellbar, ebenso wie die Ursache der Verletzungen des Nachbarn.

Angeklagte zeigt „vollständige Uneinsichtigkeit“

Richter Jörg Hüchtmann  ging mit seinem Urteil dagegen noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus: Er verurteilte die 53-jährige Holzwickederin zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss die Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen.

In seiner Urteilsbegründung erläuterte der Richter, er gehe davon aus, dass die 53-Jährige tatsächlich ihre Nachbarn zur Rede stellen wollte. Als sie dann von ihrem Nachbarn in die eigene Wohnung zurückgedrängt worden war, habe sie es nicht gut sein lassen, sondern zum Schrubber gegriffen. „Eine Notwehrsituation kann ich da nicht erkennen“, so der Richter. Der Nachbar habe zudem genau die Art Abwehrverletzungen, die bei einem Vorfall, wie er ihn geschildert hat, zu erwarten wären. Gegen die Angeklagte sprechen die Schwere dieser Verletzungen, die — abgesehen von den Schmerzen –, auch zu erheblichen Verdienstausfällen bei dem selbstständigen Nachbarn geführt hätten sowie die „vollständige Uneinsichtigkeit“ der Angeklagten.  Das Gericht halte deshalb einen spürbaren Hinweis an die Angeklagte für nötig.

Gefährliche Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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