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Nach Bürgerantrag: Kolumbarium für Kommunalfriedhof wird geprüft

Beispiel für ein zeitgenässosches Kolumbarium, hier auf einem Friedhif in Ebingen. (Foto: Ikar.us – Wikipedia CC by 3.0)

Bekommt der kommunale Friedhof in Holzwickede ein stimmungsvolles Kolumbarium? Nachdem ein Holzwickeder Bürger einen entsprechenden Antrag gestellt hat, wurde die Verwaltung von der Politik einstimmig im Hauptausschuss (18.3.) beauftragt, die Errichtung eines Kolumbariums im Rahmen des Friedhofentwicklungskonzeptes zu prüfen.

Die Bestattungsangebote auf dem Kommunalfriedhof wurden zuletzt im Jahr 2013 erweitert. Dabei wurden etwa auch die pflegefreien Rasengräber sowie pflegefreie Urnenwahlgräber in Form von Urnenstelen sowie hochwertige, pflegefreie Urnen-Gemeinschaftsgrabanlagen in Form von Hochbeeten eingeführt.

Kolumbarien, in denen Urnen aufbewahrt werden, stellen ebenfalls eine Form der pflegefreien Urnengräber dar, wie die Verwaltung darlegte. Diese Bestattungsform werde meist aus Platzgründen auf Friedhöfen angeboten. Darüber hinaus handele es sich um eine kostengünstigere Variante der Urnenstelen für die Nutzungsberechtigte, so die Verwaltung weiter, da die Kosten durch mehrere Nutzungsberechtigte geteilt werden.

Friedhofssatzung müsste geändert werden

Aufgrund der Größe des Holzwickeder Friedhofes sei die Einrichtung von Kolumbarien seinerzeit nicht im Friedhofsentwicklungskonzept berücksichtigt worden. Stattdessen wurden andere pflegefreie Urnengrabarten berücksichtigt.

Die Errichtung eines Kolumbariums ist zudem, abhängig von der Größe, mit hohen Kosten verbunden.  Für ein Kolumbarium, in dem bis zu 50 Urnen untergebracht werden können, bezifferte die Verwaltung die Kosten auf ca. 41.000 Euro.

Da diese Form der pflegefreien Urnengräber für den kommunalen Friedhof bisher nicht vorgesehen waren, sind auch keine Mittel für die Errichtung angemeldet. Daher kann erst in die zukünftige Haushaltsplanung die Überlegung der Errichtung eines Kolumbariums einfließen.

Sollte der Gemeinderat sich für die Errichtung eines Kolumbariums entscheiden, wäre außerdem eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich.


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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