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Mutter ließ Knochenbrüche ihres Kindes unbehandelt: Haftstrafe zur Bewährung

Es gibt Straftaten, die bei Unbeteiligten einfach nur Fassungslosigkeit auslösen. In diese Kategorie fällt auch der Tatvorwurf der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht von Schutzbefohlenen, der heute im Amtsgericht Unna verhandelt wurde, oder besser: verhandelt werden sollte.  Denn die Angeklagte, eine 26-jährige Mutter aus Holzwickede,  erschien erst gar nicht vor Gericht.

Die Anklage wirft der Holzwickederin vor, dass sie die schweren Verletzungen, die sich ihr heute vier Jahre alter Sohn in der Zeit vom 10. Juli 2013 bis 11. Dezember 2014 in Bergkamen und Zerbst/Sachsen-Anhalt zugezogen hat, nicht meldete, so dass diese Verletzungen nicht ärztlich behandelt werden konnten.

Da die 26-jährige Angeklagte heute nicht zu ihrer Verhandlung vor dem Amtsgericht erschien und das Gericht  den Tatvorwurf offenkundig nach Beweislage als erwiesen ansah, ein Strafbefehl gegen die 26-jährige. Richter Christian Johann ahndete die eklatante Verletzung der mütterlichen Fürsorgepflicht mit einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die er allerdings auf drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Sollte die 26-Jährige keine Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen, wird es rechtsgültig.

Verletzung Fürsorgepflicht


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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