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Mutmaßlicher Drängler wegen Nötigung vor Gericht: „Bin gar nicht gefahren“

Mit dem „Klassiker“ aller Ausreden, er sei nicht selbst gefahren, konnte ein mutmaßlicher Verkehrssünder heute (17. Januar) vor dem Amtsgericht Unna ein Urteil in seinem Verfahren wegen Nötigung zumindest noch hinauszögern. Ob der 30-jährige Angeklagte damit durchkommt, wird sich noch zeigen.

Der Vorwurf: Am 27. Juli vorigen Jahres soll der 30-jährige Angeklagte aus Balve am Steuer seines Pkw BMW auf der Bundesstraße 1 (A 44) in Höhe Holzwickede bei geschätzten Tempo 115 sehr dicht auf seinen Vordermann aufgefahren sein. Als dieser nicht flugs auf die rechte Seite wechselte, soll der Angeklagte den vor ihm fahrenden Pkw rechts überholt haben, sich anschließend vor ihn gesetzt haben und bis zum Stillstand ausgebremst haben.

Brüder nutzen BMW mit: Verhandlung vertagt

Die Anklage geht davon aus, dass der 30-Jährige dieses gefährliche Verhalten an den Tag gelegt hat, um seinen Vordermann zu disziplinieren.
In der Verhandlung äußerte sich der Angeklagte nicht selbst, sondern ließ seinen Verteidiger reden. Der überraschte das Gericht mit dem Hinweis: „Mein Mandant hat das Auto gar n0icht gefahren.“ Vielmehr lebten im Haus seines Mandanten auch dessen zwei Brüder, die den BMW ab und zu ebenfalls nutzen. Außerdem habe sein Mandant das Auto gar nicht fahren können, da er zur Tatzeit nach einer OP an Krücken ging. Den OP-bericht legte die Verteidigung dem Gericht vor.

Für das Gericht reichte das aus, um die Verhandlung zu vertagen. Bei dem neuen Termin sollen dann die beiden Brüder des Angeklagten und auch der Fahrer des vorausfahrenden Pkw als Zeuge vernommen werden.

Nötigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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