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(Foto: Gerhard Gellinger - Pixabay)

Mit vollem Rucksack im Aldi an der Kasse vorbei: 700 Euro Geldstrafe für Ladendieb

Ohne Rechtsbeistand, aber mit erkennbarer Routine nahm ein 47-jähriger Holzwickeder heute (11. Februar) im Amtsgericht Unna auf der Anklagebank Platz: Die Anklage warf dem ledigen Vater von zwei Kindern vor, am 2. Oktober vorigen Jahres im Aldi-Markt an der Weberstraße in Unna Waren im Wert von 56,45 Euro in gestohlen zu haben.

Er soll u.a. eine Strumpf- und eine Stretchhose für Damen, Rasierklingen, Katzenfutter, eine Dose Gulasch und Snacks in seinen Rucksack gesteckt, einige andere Artikel in seinem Einkaufswagen an der Kasse bezahlt und dann versucht haben, den Aldi-Markt mit seinem Rucksack voller unbezahlter Waren zu verlassen.

Ware im Einkaufswagen bezahlt

Auf der Anklagebank räumte der 47-Jährige die Tat ohne sichtbare Gefühlsregung ein: „Stimmt. Ich habe das mit Absicht getan, aus Geldmangel.“ Seine Freundin hätte damals gerade Schluss mit ihm gemacht. Mit der Strumpf- und Stretchhose habe er sich „bei ihr entschuldigen“ wollen, erklärte er auf Nachfrage. Inzwischen habe er sich wieder mit ihr vertragen und sei auch wieder „in einem Programm“, so der Holzwickeder. „Es ist so passiert, was soll ich sagen…“

Immerhin 19 Vorstrafen hat der 47-Jährige, der auch Hafterfahrung hat, im Bundeszentralregister vorzuweisen, darunter mehrere Diebstähle, Betrug, Urkundenfälschung, Körperverletzung Beleidigung, Hehlerei und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Als strafmildernd wertete die Anklagevertreterin, dass die von ihm gestohlenen Waren nur geringen Wert hatten und letztlich auch im Laden verblieben sind.

Langes teils einschlägiges Vorstrafenregister

Gegen den Angeklagten spricht sein Vorstrafenregister und dass er „nichts dazugelernt“ habe, so die Staatsanwältin: „Allein 13 Vorstrafen wegen Diebstahls zeigen das mehr als deutlich.“  Die Anklagevertreterin forderte deshalb eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen a‘ 15 Euro für den arbeitslosen Hartz IV-Empfänger.

Richter Jörn Granseuer sah es ähnlich, blieb aber mit seinem Urteil von 70 Tagessätzen a‘ zehn Euro leicht unter ihrer Forderung der Staasanwaltschaft. Außerdem muss der Holzwickeder die Kosten des Verfahrens tragen. Tatsächlich sei der 47-Jährige „auf der Grenze zur Haftstrafe“ gewandelt, gab der Richter dem Holzwickeder als Mahnung mit auf den Weg.  

Diebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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