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(Foto: Succo - Pixabay)

Mit 1,9 Promille ohne Fahrerlaubnis am Steuer: Fünf Monate Haft zur Bewährung

Weil er am 17. November vergangenen Jahres auf der B1 in Holzwickede bei einer Verkehrskontrolle ohne Fahrerlaubnis und mit 1,9 Promille am Steuer seines Pkw erwischt wurde, fand sich der 50-jährige geschiedene Vater von zwei erwachsenen Kindern auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Unna wegen wieder.

Hier räumte der Angeklagte, der auf einen Verteidiger verzichtete, zwar etwas theatralisch ein, dass er „zu 200 Prozent schuldig“ sei. Ansonsten hielt sich der 50-Jährige aber ziemlich bedeckt, was sein vergehen angeht.

Sein Geständnis sei zwar aller Ehren wert, so der Staatsanwalt zum Angeklagten. Viel negativer wirkte sich aber aus, dass dieser schon fünf Mal vorbestraft ist, darunter auch einschlägig wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, weshalb ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Da er nun erneut betrunken am Steuer erwischt wurde, müsse man von Vorsatz ausgehen, so der Staatsanwalt. Eine Bewährungsstrafe käme deshalb mehr in Frage. Der Anklagevertreter forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre und eine Sperre von zwei Jahren bis zur möglichen Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Zudem sollte der Angeklagte 90 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Das Urteil von Richter Jörn Granseuer wich davon nur marginal ab: Fünf Monate Gefängnis, ausgesetzt drei Jahre zur Bewährung und eine Sperre für die Fahrerlaubnis von zwei Jahren. Die Sozialstunden wandelte der Richter allerdings in eine Geldstrafe von 500 Euro um, zahlbar an die Tafel in Unna in monatlichen Raten a‘ 50 Euro.

Gefährdung des Straßenverkehrs


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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