Leistungsnachweise zum Arbeitslosengeld werden dem Finanzamt übermittelt
Wer in 2016 Steuern gezahlt hat und innerhalb der vergangenen zwölf Monate Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit erhielt, muss dies bei der Steuererklärung aufführen.
Darauf macht jetzt die Bundesagentur für Arbeit aufmerksam. Aufgrund des Jahressteuergesetzes ist die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, die Daten über die im letzten Kalenderjahr gewährten Leistungen und die Dauer des Leistungszeitraums für jeden Kunden bis zum 28. Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Im Anschluss an diese Übermittlung erhalten die Kunden, ohne besondere Aufforderung, einen Leistungsnachweis über die an die Finanzverwaltung gemeldeten Daten. In diesem Nachweis sind alle dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen enthalten.
Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit bitten daher von Anfragen zu Leistungsnachweisen für die Finanzverwaltung abzusehen, da diese Nachweise von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg verschickt werden.
Noch ein wichtiger Hinweis: Die Bescheinigung über den Leistungsbezug ist darüber hinaus ein wichtiges Dokument für die Rente. Daher gilt: Sorgfältig aufbewahren, da Zweitschriften nur in einem begrenzten zeitlichen Rahmen ausgestellt werden können, weil die erforderlichen Kundendaten aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften nach einigen Jahren gelöscht und die Akten vernichtet werden.
Billy
Guten Tag,
ich habe dieses Schreiben nun erhalten, heißt das jetzt ich MUSS eine Einkommensteuererklärung abgeben oder steht mir das nach wie vor frei.
Mfg
Biraa
Schön wäre’s wenn man etwas zurück bekommen würde ?
Was nun ?
Mfg