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Geschäftsführer des KreisSportbundes Unna: Matthias Hartmann ( Foto: KSB)

Land legt weiteres Hilfspaket von zehn Mio. Euro für NRW Sport auf

Geschäftsführer des KreisSportbundes Unna: Matthias Hartmann ( Foto: KSB)
Geschäftsführer des KreisSportBundes Unna: Matthias Hartmann ( Foto: KSB)

Der Haushalts- und Finanzausschuss des NRW-Landtages hat ein weiteres zehn Millionen Euro schweres Hilfsprogramm für den organisierten Sport in NRW beschlossen. Darauf weist heute (8. April) der Geschäftsführer des KreisSportBundes (KSB) Unna, Matthias Hartmann, hin: „Hinter diesem neuen Hilfepaket steht insbesondere die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, und der Landessportbund NRW, die sich dafür in der Staatskanzlei stark gemacht haben. Aktuell können noch keine Angaben dazu gemacht werden, für welche Zwecke und Sportvereine diese Fördermittel zum Einsatz kommen werden. Ich rechne jedoch damit, dass primär Vereine ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und ohne Hauptberuflichkeit davon angesprochen werden. Eine Entscheidung dazu wird es hoffentlich in der kommenden Woche geben.“

Die Förderprogramme des Landessportbundes laufen auch in der Corona-Krise unverändert weiter. Unter anderem ist das Antragsverfahren für die Förderung der Übungsarbeit der Vereine und für 1000×1000 geöffnet. Die Vereine können im Förderportal des Landessportbundes ihre Anträge wie gewohnt stellen.

Das Förderprogramm „Moderne Sportstätte“ (300 Millionen Euro) läuft ebenfalls weiter. In den letzten Tagen sind weitere 58 Anträge, darunter auch einige aus dem Kreis Unna, insbesondere Schwerte, durch die Staatskanzlei genehmigt worden.

Empfehlenswerte Corona-Sonderausgabe

Besonders empfehlenswert ist die Corona-Sonderausgabe der Führungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes. Hier werden die aktuellen Probleme und Fragestellungen, die durch die Corona-Krise aufgeworfen werden beantwortet. Unter anderem werden folgende Fragen beantwortet: Ist der Vorstand noch handlungsfähig ohne genehmigten Haushalt durch die Mitgliederversammlung? Wie ist die Ausgangslage für den Gesetzgeber, wenn eine Mitgliederversammlung abgesagt oder verschoben wird. Und für den „worst case: Ab wann muss ein Verein einen Insolvenzantrag stellen?

Die Sportvereine können die Ausgabe als kostenfreies Probe-Abo (ohne weitere Verpflichtungen) direkt bei der Führungsakademie unter folgendem Link https://www.fuehrungs-akademie.de/rechtstelegramm bestellen.

Hilfspaket NRW

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