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Land änderte Verordnung: Kontrollen bei Lebensmittel-Betrieben gebührenpflichtig

(PK) Das Land hat die Verwaltungsgebührenordnung geändert. Danach sind risikoorientierte Plankontrollen bei Lebensmittel-Betrieben ab sofort gebührenpflichtig. Darauf weist der Kreis als die für diese Kontrollen zuständige Behörde hin.

Eröffnet ein neuer Betrieb, wird zunächst eine Anlass- oder Abnahmekontrolle durchgeführt. Gemäß eines landesweit gültigen Kriterienkatalogs wird anschließend eine Risikobewertung vorgenommen, anhand derer die Häufigkeit der künftigen Kontrollen festgelegt wird. Diese kann einem Prüf-Rhythmus von drei Jahren entsprechen, aber auch von mehreren Kontrollen pro Jahr.

In die Risikobewertung fließen verschiedene Aspekte ein. Dazu gehören z.B. die verarbeiteten Materialien – Hackfleisch oder roher Fisch bergen beispielsweise ein höheres Risiko als abgepackte Waren – sowie dokumentierte Eigenkontrollen, die Hygiene oder die Kühlung.

„Die Unternehmen können den Prüf-Rhythmus beeinflussen. Sie können ihn zu ihren Gunsten verbessern, indem sie beispielsweise eine gute Dokumentation und hohe Hygiene-Standards nachweisen“, so Dr. Anja Dirksen, Sachgebietsleiterin für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

Bislang fielen für diese so genannten risikoorientierten Plankontrollen keine Gebühren an. Mit der Änderung der Verwaltungsgebührenordnung des Landes werden nun z.B. für bis zu 60 Minuten dauernde Kontrollen vor Ort 57 Euro fällig. Dazu kommt unabhängig von der tatsächlichen Entfernung eine pauschale Wegstreckenentschädigung von 20 Euro.

Die Innungen wurden von der Kreis-Veterinärbehörde bereits im Vorfeld über die Neuregelung informiert. Außerdem wurde ein Merkblatt erstellt. Es findet sich im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff Lebensmittelkontrolle oder Futtermittelkontrolle).

Kreis Unna, Lebensmittelkontrollen

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