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Der Kreissportbund bietet für Sportvereine kostenlose Seminare zur Euröpaischen Datenschutz-Grundverodnung an (Foto: Mohamed Hassan CCO) (Foto: Mohamed Hassan CCO) Pixabay

KreisSportBund bietet kostenlose Seminare zur EU-Datenschutz-Grundverordnung an

Der Kreissportbund bietet für Sportvereine kostenlose Seminare zur Euröpaischen Datenschutz-Grundverodnung an (Foto: Mohamed Hassan CCO) (Foto: Mohamed Hassan CCO) Pixabay
Der Kreissportbund bietet für Sportvereine kostenlose Seminare zur Euröpaischen Datenschutz-Grundverodnung an (Foto: Mohamed Hassan by CCO)

Der KreisSportBund Unna (KSB Unna) hat bereits auf das In-Kraft-Treten der Europäischen Datenschutz-Grundordnung (DS-GVO) reagiert und bietet den Sportvereinen im Kreis Unna in Kooperation mit dem Landessportbund NRW und finanziert von Westlotto zunächst vier kostenfreie Kurz-und-Gut-Seminare zum Thema an. Zwei werden in Bergkamen und zwei in der Geschäftsstelle des KSB Unna auf Gut Opherdicke angeboten.

Weitere Informationen zum Thema wird es im Rahmen der Mitgliederversammlung des KSB Unna am Donnerstag (3. Mai) in Schwerte geben. „Wir werden sehen, wie die Seminare angenommen werden und gegebenenfalls mit weiteren Schulungsmaßnahmen reagieren“, erklärt Michael Kanand, Bildungsreferent des KSB Unna die Planung für 2018. „Viele Sportvereine haben bereits im letzten Jahr über das Vereinsmanagementmodul (VIBSS) des Landessportbundes NRW Beratungen zu dem Thema angefordert.“

Durch das Inkrafttreten der DS-GVO werden die wesentlichen datenschutzrelevanten Bestimmungen vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in die DS-GVO verlagert. Das BDSG wird zukünftig zumindest für die Sportvereine nicht mehr die Bedeutung haben, die es bis zum 24.05.2018 hat. Matthias Hartmann, Geschäftsführer im KreisSportBund Unna e.V. zitiert den Landessportbund NRW: Der Verein als die für Beachtung des Datenschutzes verantwortliche Stelle wird sich in erster Linie an der DS-GVO zu orientieren haben.

Pflichtlektüre für jeden Sportverein

Für Sportvereine werden im Wesentlichen nur noch die Regelungen zur Videoüberwachung und zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im BDSG von Bedeutung sein. Alles andere wird der DS-GVO zu entnehmen sein. Allerdings werden sich die Änderungen in Grenzen halten. Da in Deutschland traditionell ein hohes Datenschutzniveau und ausdifferenziertes Regelwerk gelten und die Systematik der neuen EU-Regelungen sich daran orientiert, wird sich grundlegend wohl nicht viel ändern. Seien es die Grundlagen für die Datenverarbeitung (zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Generalklausel oder Einwilligung der Betroffenen), die Grundprinzipien (zum Beispiel Datensparsamkeit, Zweckbindung, Transparenz), die technischen und organisatorischen Maßnahmen oder die Rechte der betroffenen Personen: Wer sich bereits bislang mit dem Datenschutz beschäftigt hat, dem wird vieles bekannt und vertraut vorkommen.

Eine Herausforderung wird allerdings die Erfüllung der Informationspflichten darstellen, die der Verein bei der Erhebung der Daten gegenüber den betroffenen Personen zu beachten hat. Hier dürfte ein höherer Verwaltungsaufwand auf die Vereine zukommen. Derzeit sind viele Verantwortliche in den Vereinen von den in der DS-GVO vorgesehenen exorbitanten Bußgeldern aufgeschreckt, die bis zu 20 Millionen Euro betragen können. Allerdings wird erst die Praxis zeigen müssen, inwiefern ehrenamtlich geführte Sportvereine hiervon betroffen sein werden.

Weitere Informationen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung finden die Sportvereine auf der Internetseite des KreisSportBundes Unna www.ksb-unna.de/News. Dort ist die Info-Broschüre des Landessportbundes als Download hinterlegt. „Eine Pflichtlektüre für jeden Sportverein im Kreis Unna“, findet Hartmann.

Informationen zu den Kurz-und-Gut Seminaren „Europäische Datenschutzgrundordnung“ gibt es bei den Stadt- und Gemeindesportverbänden.

Datenschutz, KreisSportBund

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