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Kreishandwerkerschaft appelliert: Anträge zur Gesellenprüfung rechtzeitig einreichen

Alle Auszubildenden der Handwerksbetriebe im Einzugsgebiet der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe (Kreis Soest, Kreis Unna sowie Stadt Hamm), die bis zum 30. September 2022 ihre Ausbildungszeit beenden, müssen ihr Gesellenprüfungsgesuch bis spätestens 31. Januar bei der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe einreichen. Dies gilt auch für Auszubildende, die ihre Prüfung wiederholen oder eine vorzeitige Prüfung beantragen wollen. Darauf macht die Kreishandwerkerschaft aufmerksam.

Frist ist 31. Januar 2022

Die Anträge sind bereits verschickt worden. Wer allerdings noch keinen Antrag erhalten haben sollte, kann Antragsformulare in den Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft bestellen:

(für Hamm) Haus des Handwerks,
Sedanstraße 13, 59065 Hamm; Tel. 0 23 81 92 16 00

(für Kreis Soest) Haus des Handwerks,
Am Handwerk 4, 59494 Soest; Tel. 0 29 21 89 20

(für den Kreis Unna) Haus des Handwerks,
Nordring 12, 59423 Unna; Tel. 0 23 03 25 05 40.

Verspätet oder unvollständig eingereichte Prüfungsgesuche können nicht berücksichtig werden. Dem Antrag sind daher unbedingt alle auf dem Formular vermerkten Unterlagen vollständig beizufügen. Damit alle Prüflinge die gleichen Voraussetzungen erhalten, wird besonders genau auf die Einhaltung des letzten Anmeldetermins am 31. Januar geachtet, teilt die Kreishandwerkerschaft dazu mit.

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