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Kreishandwerkerschaft: Anträge zur Gesellenprüfung rechtzeitig einreichen

Alle Auszubildende der Handwerksbetriebe im Einzugsgebiet der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe (Kreis Soest, Kreis Unna sowie Stadt Hamm), die bis zum 30. September 2023 ihre Ausbildungszeit beenden, müssen ihr Gesellenprüfungsgesuch bis spätestens 10. Februar 2023 bei der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe einreichen. Dies gilt auch für Auszubildende, die ihre Prüfung wiederholen oder eine vorzeitige Prüfung beantragen wollen.

Frist läuft am 10. Februar ab

Wie die Kreishandwerkerschaft dazu weiter mitteilt, sind die entsprechenden Anträge bereits zugesandt worden. Wer allerdings noch keinen Antrag erhalten haben sollte, kann Antragsformulare in den Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft bestellen:

Für den Kreis Unna: Haus des Handwerks, Nordring 12, 59423 Unna. Tel.: 0 23 03 25 05 40

Für die Stadt Hamm: Haus des Handwerks, Sedanstraße 13, 59065 Hamm, Tel.: 0 23 81 92 16 00

Für den Kreis Soest: Haus des Handwerks, Am Handwerk 4, 59494 Soest, Tel.: 0 29 21 89 20.

Verspätet oder unvollständig eingereichte Prüfungsgesuche können nicht berücksichtigt werden. Dem Antrag sind daher unbedingt alle auf dem Formular vermerkten Unterlagen vollständig beizufügen. Damit alle Prüflinge die gleichen Voraussetzungen erhalten, wird besonders genau auf die Einhaltung des letzten Anmeldetermins am 10. Februar 2023 geachtet.

Gesellenprüfungen, Kreioshandwerkskammer

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