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Die Krankenhäuser im Kreis Unna haben sich darauf verständigt, Patientenbesuchen erst ab 2. Juni wieder zuzulassen, jedoch nur nach telefonischer Anmeldung und in dringenden Fällen. (Foto: Pixabay)

Krankenhäuser stimmen sich ab: Patientenbesuche erst ab 2. Juni

Die Krankenhäuser im Kreis Unna haben sich darauf verständigt, Patientenbesuchen erst ab 2. Juni wieder zuzulassen, jedoch nur nach telefonischer Anmeldung und in dringenden Fällen. (Foto: Pixabay)
Die Krankenhäuser im Kreis Unna haben sich darauf verständigt, Patientenbesuche erst ab 2. Juni wieder zuzulassen, jedoch nur nach telefonischer Anmeldung und in dringenden Fällen. (Foto: Pixabay)

Größtmöglicher Schutz für die Patienten: Das ist das oberste Gebot der Krankenhäuser auch im Kreis Unna. Mit der Kreis-Gesundheitsbehörde verständigten sich die Einrichtungen deshalb darauf, Patientenbesuche in den Krankenhäusern erst ab 2. Juni zu ermöglichen. Eine vergleichbare Regelung wurde auch im Kreis Soest verabredet. Die Coronavirus-Schutzverordnung NRW lässt Besuche unter strengen Auflagen bereits seit dem 20. Mai wieder zu.  

Standardisiertes Screeningverfahren

Die Krankenhäuser wollen die Zeit nutzen und orientiert an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) ein standardisiertes Screening zur Untersuchung der Krankenhausbesucher zu erstellen. Gleiche Regeln für alle. „Das heißt: einheitliche und vor allem überall hohe Hygienestandards und damit Reduzierung des Infektionsrisikos in einem äußerst sensiblen Bereich“, bringt Josefs Merfels, Chef der Kreis-Gesundheitsbehörde den Hintergrund der Vereinbarung auf den Punkt.  

Eckpunkte der Besuchsregelung  

Nach den derzeitigen Planungen sollen Besuche zwischen 15 und 18 Uhr ermöglicht werden. Die Besuche sollen auf jeweils 30 Minuten begrenzt werden. Besucht werden können nur Patienten, die länger als vier Tage stationär aufgenommen werden.    

Die Regelungen verbinden Krankenhäuser und Gesundheitsbehörde mit dem Appel, von Besuchen aus Gründen des Infektionsschutzes möglichst abzusehen. Ausnahmen von den Regelungspunkten sollen in begründeten Einzelfällen zwar möglich sein, aber nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung mit dem ärztlichen oder dem pflegerischen Personal.

Krankenhaus, Patientenbesuche

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