Kleine Anfrage von Hartmut Ganzke (SPD) zur Landebahnverlängerung des Flughafens Dortmund
Mit einiger Verwunderung musste der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Hartmut Ganzke die in der Presse getätigten Aussagen der Bezirksregierung Münster zu ihrer Haltung im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren für die Landebahnverlängerung des Flughafens Dortmund um 300 Meter auf dann 2.000 Meter zur Kenntnis nehmen. Hintergrund sind die veröffentlichten Pläne der Bezirksregierung, keine neue Umweltverträglichkeitsprüfung beim Genehmigungsverfahren vornehmen zu wollen.
„Die letzte Umweltverträglichkeitsprüfung wurde im Jahr 2000 durchgeführt. Es kann doch nicht sein, dass sich die Bezirksregierung bei einem so sensiblem Thema auf eine 20 Jahre alte Prüfung stützt. Mit modernen Flugzeugen ändern sich auch die Abgas- Emissionen erheblich“zeigte sich Hartmut Ganzke verwundert. „Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, mit welchen Feinstaub-, Ultrafeinstaub- und Stickoxidregen über dem Unnaer Stadtgebiet sie künftig zu rechnen haben. Eine UVP aus dem Jahre 2000 für die Beurteilung heranzuziehen, ist schlicht wirklichkeitsfremd.“
Keine neue Umweltverträglichkeitsprüfung?
Ganzke richtete deshalb im Landtag eine Kleine Anfrage an die Landesregierung. Vor dem dargestellten Hintergrund erwartet der Landtagsabgeordnete eine Anwort auf folgende Fragen:
- Mit der Verlängerung des Aufsetzpunktes der Lande-/Startbahn Richtung Unna können künftig größere und leistungsstärkere Maschinen starten und landen. Wie wird sich dies auf die Lärmentwicklung in der Stadt Unna konkret auswirken?
- Die zugrundeliegende Umweltverträglichkeitsprüfung ist 20 Jahre alt. Wie garantiert die Landesregierung den betroffenen Bürgern in Unna, dass die zu erwartenden erzeugten Emissionswerte (z.B. Feinstaub-, Ultrafeinstaub- und Stickoxidregen) durch größere Flugzeuge durch die veraltete UVP erfasst und berücksichtigt sind?
- Sind die aktuellen Umweltdaten Bestandteil des Genehmigungsverfahrens, oder sind es die veralteten Daten aus dem Jahr 2000?
- Nimmt die Landesregierung den geschilderten Vorgang seitens der Bezirksregierung als Anlass zum handeln?