Kita im Wohnpark Emscherquelle: SPD und CDU nehmen weniger Grünanteil hin
Auch die Anpassung des Bebauungsplanes Wohnpark Emscherquelle für die dort vorgesehene vierzügige Kindertagesstätte stand noch einmal auf der Tagesordnung des Planungs- und Bauausschusses am Dienstagabend. Die Grünen sahen hier noch Gesprächsbedarf. Dass die zusätzlichen für die Kita benötigten 1.227 m2 Fläche vom öffentlichen Grünanteil genommen und noch dazu von der Gemeinde angekauft werden sollen, gefällt den Grünen ganz und gar nicht.
Denn dadurch würde sich der Grünflächenanteil des Neubaugebietes, der von der Gemeinde mit 50 Prozent vorgeschrieben ist, und ohnehin schon nur noch bei 36 Prozent liegt, noch weiter reduzieren. „Hier sehen wir eine deutliche Parallele zum Baugebiet Caroline“, so Fraktionssprecher Friedhelm Klemp. „Auch da sollten ursprünglich mehr Grünflächen ausgewiesen werden und wurde der Bebauungsplan im Nachhinein noch viele Male geändert.“
Auch dass der Kreis Unna oder die Gemeinde die Fläche für die Kita vom Investor Wilma für rd. 400 000 Euro erwerben soll, finden die Grünen nicht in Ordnung. Zum einen habe der Investor verpflichtet, nach der 25%-Regel einen Kreisel an der Sölder Straße/Breiter Weg zu finanzieren. Dieser Kreisel wird aus verkehrstechnischen Gründen aber gar nicht mehr benötigt. Zudem sei die vierzügige Kita ein wertvolles Argument bei der Vermarktung des Gebietes. Deshalb sollte die Gemeinde noch einmal mit dem Investor verhandeln.
Mehr öffentliches Grün „gar nicht zu pflegen“
Es sei richtig, dass die Gemeinde noch weitere Verhandlungen mit dem Investor über einen Ausgleich nach der 25%-Regelung führen muss, so SPD-Sprecher Michael Klimziak. „Der Standort des Kindergartens im Wohnpark war jedoch von Anfang dort vorgesehen und ist unstrittig.“ Auch gebe es für die Wilma keinen Grund der Gemeinde die Fläche kostenlos zu überlassen. „Der Investor hat das Gelände doch gar nicht von uns gekauft, sondern vom Bund.“ Den geforderten Grünanteil sieht die SPD „allein schon durch die privaten Gärten“ erfüllt. „Mehr öffentlichen Grün könnte unser Baubetriebshof doch auch gar nicht mehr richtig pflegen, wie man doch jetzt schon erkennen kann im Gemeindegebiet.“
Auch die CDU ist bereit, den reduzierten öffentlichen Grünanteil hinzunehmen. Die anderen Fraktionen allerdings nicht: FDP und auch Bürgerblock sehen es ähnlich wie die Grünen: Es gebe eine ganze Reihe von zwingenden Vorgaben für den Bebauungsplan, darunter ein öffentlicher Grünanteil von 50 Prozent. Auch bei dem Bürgerbegehren, erinnerte Ausschussvorsitzender Wilfried Brinkmann, „sind wir seinerzeit von ganz anderen Voraussetzungen ausgegangen. Diese Voraussetzungen können wir doch jetzt nicht so einfach über den Haufen werfen. Deshalb sind wir für einen Grünausgleich.“
Auch FDP-Sprecher Fritz Bernhardt betonte: „Wir sind planerisch sicher nicht so weit, dass Wilma nichts mehr ändern könnte an der Planung. Darum ist es nicht richtig, solche Forderungen einfach abzuwürgen.“ Der Bebauungsplan sei noch offen und gar nicht beschlossen. In Gespräche zu diesem Thema wird die Verwaltung trotzdem nicht treten: Denn mit den Stimmen der SPD und CDU wurde der Antrag der Grünen abgelehnt.
Parkplatz Haarstrang-Anlage: Asphalt statt Pflaster
Die Fraktionen nahmen außerdem die Planung für die Sanierung des Parkplatzes an der Haarstrang-Sportanlage zur Kenntnis und empfahlen, die Verwaltung mit den weiteren Planungsschritten zu beauftragen. Rund 200.000 Euro stehen für diese Maßnahme im Haushalt bereit.
Realisiert werden soll zu Gesamtkosten von rund 175.000 Euro eine asphaltierte Fahrgasse auf dem Parkplatz. Die Stellplätze sollen in Rasengittersteinen ausgeführt werden. Insgesamt werden ca. 95 Stellplätze angelegt, darunter auch zwei behindertengerechte an der Zuwegung zum Sportplatz. Damit der Parkplatz ausreichend ausgeleuchtet werden kann, sollen vier zusätzliche Beleuchtungspunkte angelegt und die fußläufigen Wege im Norden und Süden des Platzes überarbeitet werden. Der vorhandene Baumbestand wird erhalten.
Die Rasengittersteine auf den Stellplätzen ermöglichen eine Versickerung des Oberflächenwassers. Allerdings ist dafür eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig, da es sich um ein Wasserschutzgebiet III handelt, worauf Rolf Rehling von den Grünen die hinwies.
Ausgeführt werden die Arbeiten in enger Abstimmung mit den Nutzern (Sportvereinen) der Anlage. Die Baumaßnahme soll zweigeteilt ausgeführt werden, so dass jeweils eine Hälfte des Parkplatzes zur Verfügung stehen wird.
Parkplatz Haarstrang, PluBa, Wohnpark