Kfz-Steuer: Zollämter neue Ansprechpartner
(PK) Neue Ansprechpartner für Steuerzahler: Seit Februar dieses Jahres sind nicht mehr die Finanzämter für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig, sondern die Zollämter. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna hin.
Mit der Umstellung wurde auch das SEPA-Lastschriftverfahren für die Erhebung der Kfz-Steuer eingeführt. „Derzeit erreicht die Zulassungsstellen des Kreises in Unna und Lünen eine Vielzahl von Anfragen zur Kfz-Steuer“, berichtet Fachbereichsleiter Günter Sparbrod. An dieser Stelle können Sparbrod und sein Team jedoch nicht weiterhelfen. Für Fragen rund um die Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt in Dortmund zuständig. Hier werden auch spezielle Fragen zu den Kraftfahrzeugsteuerbescheiden, zu Vergünstigungen oder Befreiungen von der Kraftfahrzeugsteuer, dem zu entrichtenden Kraftfahrzeugsteuerbetrag, der Zahlungsweise, der Fälligkeit, der Rückzahlung von Kraftfahrzeugsteuer oder sonstigen Anliegen zum Thema Kraftfahrzeugsteuer beantwortet. Das Hauptzollamt Dortmund an der Giselherstraße 16 in 44319 Dortmund ist unter T. 02 31 / 92 71 25-80, Telefax: 02 31 / 92 71 25-85 und per E-Mail an kraftst.dortmund@zado.bfinv.de zu erreichen.
Erich Wahlbrink, Im Romberg 65, 45657 RE
ce.wahlbrink@gmx.de
Erich Wahlbrink, Im Romberg 65, 45657 RE
Folgende Frage : werden keine schriftl. Bescheide der Kraftfahrzeugsteuern seit 2014 mehr verschickt?
Ich sehe es nur auf den Kto-Auszügen?
Mit freundl. Grüssen
Peter Gräber
Guten Tag Herr Wahlbrink,
korrekt. Das ist so, wie von Ihnen beschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Gräber