
Keine Umweltverträglichkeitsprüfung beim Flughafen: Minister Wüst lässt Gründe im Dunkeln

Mitte August hat der heimische Landtagsabgeordnete Hartmut Ganzke (SPD) sich mit einer Kleinen Anfrage zur geplanten Schwellenverlagerung am Flughafen Dortmund an die Landesregierung gewandt. Grund der Anfrage ist die erklärte Absicht der Bezirksregierung Münster, keine neue Umweltverträglichkeitsprüfung beim Genehmigungsverfahren für die Start- und Landebahnverlängerung, um 300 m am Dortmunder Flughafen vornehmen zu wollen. Eine konkrete Antwort auf Ganzkes zentrale Frage, mit welchen Feinstaub-, Ultrafeinstaub und Stickoxiden die Unnaer Bürger zukünftig rechnen müssen, bleibt der zuständige Verkehrsminister Hendrik Wüst jedoch schuldig.
Entsprechend enttäuscht reagiert der heimische Landespolitiker Hartmut Ganzke in seiner jüngsten Pressemitteilung auf die lapidare Antwort des Ministers. „Herr Minister Wüst zitiert in seiner Antwort lediglich aus dem § 9 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes. Er teilt hier nur mit, dass eine allgemeine Vorprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass durch die Verlängerung der Start- und Landebahn um 300 m keine zusätzliche oder erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen würde. Jedoch lässt er sowohl mich als auch alle Bürger im Dunklen darüber, was die allgemeine Vorprüfung genau ergeben hat. Daten oder Messwerte fehlen in der Antwort in Gänze. Insofern bleibe ich bei meiner Meinung, dass eine 20 Jahre alte Umweltverträglichkeitsprüfung als Grundlage einer solch gravierenden Entscheidung zu Lasten der Bevölkerung ungeeignet und intransparent ist.“
Sowohl die Bezirksregierung als auch der zuständige Minister hätten hier eine Aufklärungspflicht gegenüber den Menschen im Kreis Unna