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In einer einer öffentlichen Fraktionssitzung des Holzwickeder Bürgerblocks informierte der Unnaer Rechtsanwalt Joachim Wastl (4.v.l.) über Klageaussichten gegen das Planfeststellungsverfahren der Ostumgehung und beantworte Fragen der Gäste. Neben ihm: Wilfried Brinknmann (3.v.li.) einer der späteren Kläger gegen den Feststellungsbeschluss. (Foto: P. Gräber - Emscherblog.de)

Juristische Ohrfeige für die Kläger: Klage gegen Ostumgehung wegen Fristversäumnis abgewiesen

In einer einer öffentlichen Fraktionssitzung des Holzwickeder Bürgerblocks informierte der Unnaer Rechtsanwalt Joachim Wastl (4.v.l.) über Klageaussichten gegen das Planfeststellungsverfahren der Ostumgehung und beantworte Fragen der Gäste. Neben ihm: Wilfried Brinknmann (3.v.li.) einer der späteren Kläger gegen den Feststellungsbeschluss. (Foto: P. Gräber - Emscherblog.de)
Im Januar 2018 informierte der Unnaer Rechtsanwalt Joachim Wastl (4.v.l.) in einer öffentlichen Fraktionssitzung auf Einladung des Holzwickeder Bürgerblocks über Klageaussichten gegen das Planfeststellungsverfahren der Ostumgehung und beantworte Fragen der Gäste. Neben ihm: Wilfried Brinknmann (3.v.li.) einer der späteren Kläger gegen den Feststellungsbeschluss. (Foto: P. Gräber – Emscherblog.

Wenn es ein Thema gibt, das die Menschen in der Gemeinde Holzwickede seit mehr als zwei Jahrzehnten bewegt, dann ist es der Bau Ostumgehung (L 677n). Wobei von Bewegung genau genommen nicht die Rede sein kann: Zwar gibt es seit drei Jahren einen Planfeststellungsbeschluss für die Ostumgehung. Doch fast ebenso lange bringen Klagen von vier Holzwickedern dagegen das Projekt zum Stillstand. Doch jetzt bewegt sich endlich wieder etwas: Das Verwaltungsgericht hat die Klagen der vier Holzwickeder abgewiesen wegen Fristversäumnis. Was durchaus als schallenden „Ohrfeige“ des Verwaltungsrichters für den Rechtsbeistand und die vier Kläger verstanden werden kann.

Die Klageabweisung bestätigte heute (26. Oktober) der Sprecher des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen auf Nachfrage. Wie Wolfgang Thewes erläuterte, hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetrieb Strassenbau NRW zwei Anwohnern, ein Landwirt und ein Mühlenbesitzer aus Holzwickede geklagt (Emscherblog berichtete)

Argumente der vier Kläger gar nicht geprüft

Die Kläger hätten unterschiedliche Einwände geltend gemacht, so der Sprecher des Verwaltungsgerichtes: Der Landwirt habe geltend gemacht, dass er seinen Betrieb nicht mehr wirtschaftlichen führen könne, wenn die Ostumgehung gebaut werde. Der Mühlenbesitzer habe argumentiert, dass durch die L 677n das Wassersystem seiner Wassermühle belastet und diese zerstört werde. Die beiden Anwohner hätten verschiedene Argumente gegen die Planung vorgebracht von den Lärmbelastungen über vorhandene Tagesbrüche bis hin zu Störungen der Tiere und Pflanzen im Planungsbereich.

Mit all diesen Einwänden und Argumenten hat sich das Verwaltungsgericht „aber gar erst beschäftigt“, meint Wolfgang Thewes. Der Grund: Nach §6 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) hätten die Klagen innerhalb von zehn Wochen ab Klageerhebung begründet werden müssen. „Diese Frist wurde versäumt. Deshalb sind die Klagen abgewiesen worden“, so der Pressedezernent. Der Anwalt der Kläger habe „nur pauschal auf die alten und bekannten Argumente Bezug genommen“, erklärt Wolfgang Thewes weiter. „Das reicht aber nicht aus. Man muss die Einwände und Argumente schon noch genau aufbereiten.“  Im Planfeststellungsbeschluss sei schließlich formuliert, dass die Planfeststellung „hinreichend abgewogen“ sei. „Damit muss man sich schon genau auseinandersetzen und kann nicht einfach nur alte Argumente auflisten, die es schon vor dem Beschluss gegeben hat“, so Wolfgang Thewes. Alle vier Klagen sind darum ohne weitere Prüfung abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung sind zwar noch Rechtsmittel möglich. Doch ob die Kläger nach dieser „Ohrfeige“ des Verwaltungsrichters noch dazu bereit sind, dürfte fraglich sein. Da der Termin bereits vor knapp zwei Wochen stattfand, könnte außerdem auch die Frist für Rechtsmittel schon versäumt sein.

Weitere Planung kann noch Jahre dauern

Allerdings bedeutet das nicht, dass nun sofort die Bagger für die Ostumgehung anrollen können. Diese Vorstellung kann Nilgün Ulbrich vom Landesbetrieb Strassenbau NRW nur ein Schmunzeln abringen. „Nach der Planfestellung beginnt jetzt erst einmal die Ausführungsplanung, die Phase der Detailplanung in der die L677n Meter für Meter geplant wird. Sie ist quasi die Bauanleitung für das Bauunternehmen, das später mit den Baggern anrollt. Eine solche Ausführungsplanung dauert locker noch einmal weitere eineinhalb Jahre“, beugt die Sprecherin des Landesbetriebs Strassen NRW falschen Erwartungen vor. „Schließlich kommt jetzt die ganze Detailarbeit erst noch.“ Wenn diese Planungsphase abgeschlossen ist, kann die Ausschreibung der Arbeiten erfolgen und erst danach können die Bagger anrollen und ist tatsächlich mit dem Baubeginn für die Ostumgehung (L 677n) in Holzwickede zu rechnen.

Klage, L667n, Ostumgehung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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